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Veröffentlicht am: 19.01.2023

Gebührenbescheide für Wasser- und Abwassergebühren

Bereits im Mitteilungsblatt November 2022 haben wir darüber informiert, dass die Wassergebühren 2023 erhöht werden müssen. Aufgrund fehlender Berechnungsgrundlagen kann der neue Gebührensatz jedoch erst in der Sitzung im Februar 2023 beschlossen werden, rückwirkend zum 01.01.2023.

Folglich können die Bescheide über die Abrechnung 2022 und Vorauszahlung 2023 für die Wasser- und Abwassergebühren erst Mitte/Ende Februar 2023 erstellt und versendet werden. Dadurch ändert sich auch die übliche Fälligkeit vom 01.03. auf den 01.04.2023.  Die weiteren Vorauszahlungstermine ändern sich nicht.

Wir bitten um Beachtung, dass Sie Ende Januar 2023 deshalb nur die Müllgebührenbescheide erhalten werden.