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Veröffentlicht am: 19.01.2023

Schöffenwahl 2023 für die Amtsperiode 2024-28

Im Jahr 2023 werden die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gewählt. Schöffinnen und Schöffen wirken neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt an der Rechtsprechung mit und tragen somit die gleiche Verantwortung für den Urteilsspruch. Um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können, müssen sie grundlegende Kenntnisse über das Strafverfahren sowie den Sinn und Zweck der Strafe haben. Schöffinnen und Schöffen sollen unvoreingenommen und unbeeinflusst sein, ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand einbringen.

 Die wichtigsten Informationen über dieses Ehrenamt finden Sie unter dem Reiter 'Infos' auf https://www.schoeffen-bayern.de/Schoeffenwahl-2023/

 Des Weiteren bieten wir für interessierte Bürgerinnen und Bürger in Kooperation mit dem bayerischen Volkshochschulverband Informationsveranstaltungen an ca. 60 Volkshochschulen in ganz Bayern statt. Dies soll dazu dienen, dass sich Interessierte ein Bild darüber machen können, was auf sie zukommt und ob sie sich dafür geeignet halten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite https://schoeffenwahl2023.de/
Dort finden Sie auch die Antragsformulare für die Aufnahme in die Kandidatenliste.