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Veröffentlicht am: 08.02.2023

Aus der Gemeinderatsitzung vom 07.02.2023:

Verbrauchsgebühren Wasserversorgung werden rückwirkend zum 01.01.2023 erhöht

Die Verbrauchsgebühren für die Trinkwasserversorgung müssen aufgrund aktueller Entwicklungen vorzeitig angepasst werden – der ursprünglich geplante Kalkulationszeitraum 2022 – 2024 muss aufgehoben werden. Das Ergebnis der Zählerablesung 2021 hat ergeben, dass der Wasserverbrauch im Gemeindegebiet insgesamt drastisch eingebrochen ist – kalkuliert wurde für die Jahre 2022 bis 2024 mit einer jährlichen Verkaufsmenge von 159.000 m³ - in 2021 sind allerdings nur 146.979 m³ Trinkwasser verkauft worden, die aktuelle Zählerablesung für das Verbrauchsjahr 2022 ergab einen weiteren Rückgang auf nur noch rund 144.000 m³. Dieser Rückgang ist insbesondere auf einen so nicht vorhersehbaren Strukturwandel in der Landwirtschaft zurückzuführen. Viele Betriebe haben in 2021 und 2022 die Milchviehhaltung reduziert oder aufgegeben. Allein in 2022 fehlen dadurch Einnahmen in Höhe von 65.000 €. Weitere Gründe für Kostensteigerungen in 2022 sind:

  • Höherer Unterhalt im Leitungsnetz: Die Zahl der Rohrbrüche und Reparaturen im Leitungsnetz ist signifikant angestiegen und war in diesem Umfang nicht in der Gebührenkalkulation vorgesehen.
  • Die Laborkosten für laufende Trinkwasseruntersuchungen (Auflagen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes) waren um 30.000 € teurer als veranschlagt.
  • Die kalkulatorische Abschreibung der neuen Anlagenteile fällt etwas höher aus.

Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2022 eine Unterdeckung in Höhe von knapp 150.000 €, die im neuen Kalkulationszeitraum 2023 – 2025 wieder auszugleichen ist. Außerdem sind ab 2023 weitere Kostensteigerungen einzuplanen:

  • Steigende Personalkosten – durch einen Stellenwechsel muss der neue Wasserwart zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik ausgebildet werden.
  • Die Energie- und Betriebskosten haben sich nahezu verdreifacht.
  • Die Entschädigungszahlungen für eine grundwasserschonende Landbewirtschaftung in den Trinkwasserschutzgebieten an die Landwirtschaft mussten erhöht werden.
  • Für die wasserrechtlichen Verfahren zur Sicherung der Trinkwasserschutzgebiete fallen in den Folgejahren erhöhte Ingenieurkosten an.
  • Die verkaufte Trinkwassermenge wird sich – nach Rückmeldungen aus der Landwirtschaft – weiter reduzieren. Im neuen Kalkulationszeitraum wird eine Menge von 143.000 m³ angesetzt.

Wenn all diese Faktoren in die Neukalkulation der Trinkwassergebühr einfließen, errechnet sich eine Gebühr von über 3,30 € / je verkauftem Kubikmeter Trinkwasser. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung nehmen dies zum Anlass die Gebührengestaltung insgesamt zu hinterfragen. In Roggenburg werden bislang sämtliche Kosten der Wasserversorgung rein auf die verkaufte Wassermenge umgelegt. Dies praktiziert im Landkreis Neu-Ulm nur noch eine weitere Gemeinde, alle anderen Städt, Märkte und Gemeinden haben in den lezten Jahren neben der Verbrauchsgebühr eine Grundgebühr eingeführt. Mit der Grundgebühr wird ein Teil der für alle Anschlussnehmer vorgehaltenen komplexen Infrastruktur pauschal je Anschluss umgelegt.

Der Gemeinderat hat sich einhellig dafür ausgesprochen, auch in Roggenburg eine Grundgebühr einzuführen. Die Höhe wurde allerdings kontrovers diskutiert. Die deutliche Mehrheit hat sich dann für eine Grundgebühr in Höhe von 8 € / Monat bzw. 96 € / Jahr ausgesprochen. Die Grundgebühr hängt vom eingebauten Wasserzähler ab – bei Großabnehmern steigt die Grundgebühr auf bis zu 564 € / Jahr.

Für den durchschnittlichen Haushalt bedeutet dies, dass künftig – unabhängig von der bezogenen Wassermenge – ein monatlicher Betrag von 8 € für die Inanspruchnahme der Wasserversorgung zu entrichten ist. Die Verbrauchsgebühr für die bezogene Wassermenge errechnet sich dann auf 2,60 € / m³. Alle genannten Preise sind Nettobeträge – es kommt noch der Aufschlag von 7 % Umsatzsteuer dazu.

Wie errechnet sich der Grundbetrag: Mit der kalkulatorischen Abschreibung wird der Anteil der Investitionskosten, der nicht durch Verbesserungs- und Herstellungsbeiträge und staatliche Zuwendungen gedeckt ist, in die Gebührenkalkulation eingepreist. Die kalkulatorischen Kosten für den Zeitraum 2023 bis 2025 belaufen sich auf insgesamt rund 590.000 €. Von diesem Betrag werden 50 % über die neue Grundgebühr abgedeckt, die zweite Hälfte fließt in die verbauchsabhängige Gebührenermittlung. 

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung sehen in der Einführung der Grundgebühr eine gerechtere Verteilung für die Bereitstellung der Infrastruktur „Wasserversorgung“. Künftig werden Kleinabnehmer stärker an den Grundkosten der Wasserversorgung beteiligt.

Weitere Informationen ersehen Sie auch aus dem Informationsblatt zum Download.

 

Wassergebühren - ab 01.01.2023

Verbrauchsgebühr je m³ 2,60 Euro + 7% MwSt = 2,78 Euro

zuzüglich Grundgebühr wie folgt:

  • Grundgebühr Zähler Q3 bis 4 m³/h / Qn bis 2,5 m³/h
96,00 Euro + 7% MwSt = 102,72 Euro/Jahr
  • Grundgebühr Zähler Q3 bis 10 m³/h / Qn bis 6 m³/h:
240,00 Euro + 7% MwSt = 256,80 Euro/Jahr
  • Grundgebühr Zähler Q3 bis 16 m³/h / Qn bis 10 m³/h
384,00 Euro + 7% MwSt = 410,88 Euro/Jahr
  • Grundgebühr Zähler Q3 über 16 m³/h / Qn über 10 m³/h
564,00 Euro + 7% MwSt = 603,48 Euro/Jahr