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Veröffentlicht am: 01.11.2022

Ausweisung Abt-Lienhardt-Weg als Fahrradstraße

Logo mit Wappen 2022

Die Verbindung vom Abt-Lienhardt-Weg entlang dem Klosterweiher bis zur Einmündung in die Weiherstraße wurde kürzlich zur Fahrradstraße ausgewiesen.

Wir möchten nochmals auf die Regeln einer Fahrradstraße hinweisen.

  • In einer Fahrradstraße dürfen nur Fahrräder und E-Scooter fahren.
  • Zusatzschilder können Kraftfahrzeugverkehr in einer Fahrradstraße zulassen. Im Abt-Lienhardt-Weg wird durch die Zusatzschilder „Anlieger frei“ der Anliegerverkehr zugelassen.
  • Es gilt eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
  • Auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden.
  • Radfahrer dürfen nebeneinander fahren.
  • Falls Kraftfahrzeugverkehr mit Zusatzschilder zugelassen ist, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Drängeln ist nicht erlaubt, auch wenn Radfahrer nebeneinander fahren.
  • Es gilt für alle Verkehrsteilnehmer rechts vor links.
  • Kraftfahrzeugverkehr darf in einer Fahrradstraße parken, falls keine Beschilderung dies verbietet oder einschränkt.
  • Fußgänger müssen sofern vorhanden die Gehwege nutzen, ansonsten auf der Fahrbahn am rechten oder linken Fahrbahnrand.
Fahrradstraße Abt-Lienhardt-Weg