Zur Startseite springenZum Inhalt springenZum Fußbereich springen
Lesezeit:
Veröffentlicht am: 06.12.2022

11/22: Vollzug der Naturschutzgesetze - Löschung und Ausweisung eines Naturdenkmals

Das Landratsamt Neu-Ulm, Untere Naturschutzbehörde, informiert im Amtsblatt des Landkreises , dass das geschützte Naturdenkmal „Linde an der Straße nach Schleebuch“ in Roggenburg aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt werden musste, die Schutzverordnung wurde aufgehoben.

Als neues Naturdenkmal wurde die „Stieleiche am Hüllenweg, Fl.Nr. 295, Gemarkung Meßhofen, Gemeinde Roggenburg“ unter Schutz gestellt. Zweck der Ausweisung ist es, die Stieleiche wegen ihrer Schönheit zu erhalten, das durch die Stieleiche im näheren Bereich charakteristische Landschaftsbild zu bewahren und die Stieleiche wegen ihrer ökologischen Bedeutung als Lebensraum für viele Tierarten zu schützen. 

Die Verordnung des Landratsamtes vom 31.10.2022 steht am Seitenende zum Download zur Verfügung: