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Veröffentlicht am: 15.11.2022
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Bekanntmachung: Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühr im Jahr 2023 mit einer rückwirkenden Gebührenerhöhung zum 01.01.2023

 

Die Gemeinde Roggenburg gibt bekannt, dass die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Roggenburg vom 07.09.2022 (BGS-WAS 2022) festgesetzte Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers (vgl. § 10 BGS-WAS 2022) zum 01.01.2023 wegen der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgabenrechtlichen Voraussetzungen angepasst wird.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Verbrauchsgebühr wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers gegenüber dem derzeit geltenden Verbrauchsgebührensatz führen.

In welcher Höhe eine Anpassung der Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers erforderlich wird, kann aufgrund der noch nicht bekannten Wasserverkaufsmenge des Jahres 2022 erst im Jahr 2023 festgestellt werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr 2023 abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen rückwirkend zum 01.01.2023 erfolgen müssen.

Nach Abschluss der oben genannten Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung des entsprechenden Verbrauchsgebührensatzes sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS-WAS 2022 und Erlass einer Ersten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung der Gemeinde Roggenburg zu rechnen.

 

Roggenburg, 09.11.2022
Gemeinde Roggenburg

Mathias Stölzle
Erster Bürgermeister