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Soziale Einrichtung

Tafelladen Weißenhorner Tafel

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wer mit wenig Geld auskommen muss, erhält von der Gemeindeverwaltung Roggenburg eine Kundenkarte für den Tafelladen.

Mit dieser Karte können Sie die Angebote des Tafelladens in Weißenhorn nutzen.

Wer kann eine Kundenkarte beantragen?

 

1. Gegen Vorlage des aktuellen Bescheides erhält die Kundenkarte:

 

  • Empfänger von Sozialhilfe
  • Empfänger von Wohngeld
  • Empfänger von Grundsicherungsleistungen
  • Empfänger des Arbeitslosengeldes II

 

2. Bei allen übrigen Antragstellern ist ein gesonderter Einkommensnachweis notwendig. Sofern das Familieneinkommen die nachfolgenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet, können die Kundenkarte beantragen:

 

Personen im Haushalt / Einkommensgrenze netto

 

  • Alleinstehende 822,-€
  • Paar ohne Kinder 1233,-€
  • Paar mit 1 Kind unter 15 Jahren 1480,-€
  • Paar mit 2 Kindern unter 15 Jahren 1726,-€
  • Paar mit 3 Kindern unter 15 Jahren 1973,-€
  • Alleinerziehende mit 1 Kind unter 15 Jahren 1069,-€
  • Alleinerziehende mit 2 Kindern unter 15 Jahren 1315,-€
  • Alleinerziehende mit 3 Kindern unter 15 Jahren 1562,-€
  • Jedes weitere Kind unter 15 Jahren 247,-€
  • Jedes Kind ab 15 Jahren 411,-€

 

 

Unter Netto-Einkommen versteht man das gesamte Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit einschließlich Renten, Unterhaltszahlungen und Ausbildungsvergütung.

 

 

Was zählt nicht zum Netto-Einkommen?

 

Kindergeld, Leistungen der Kriegsopferfürsorge, sowie Landes- bzw.

Bundeserziehungsgeld.

 

Wenn das Netto-Einkommen nicht direkt im Lohn- oder Gehaltsnachweis ausgewiesen ist, wird es wie folgt ermittelt: Brutto-Einkommen vermindert um einen pauschalen Abzugsbetrag je nach Art des Einkommens.

 

Der pauschale Abzugsbetrag beträgt:

 

  • Bei steuer- und versicherungspflichtigem Einkommen: 35%
  • Bei Beamtenbezügen: 25%
  • Bei nicht steuerpflichtigem Einkommen: 6%

 

 

Wie kann ich eine Kundenkarte bekommen?

 

Wenn Sie in Roggenburg wohnen und aufgrund Ihres Einkommens zu den Berechtigten zählen, können sie bei der

 

Gemeindeverwaltung Roggenburg, Zimmer 2

 

einen Antrag stellen.

 

Bitte bringen Sie mit:

 

  • Ihren Einkommensnachweis
  • 1 Passbild

 

Bei Vorliegen aller benötigten Nachweise und nach Prüfung wird durch die Mitarbeiter/in im Einwohnermeldeamt die Kundenkarte ausgestellt.

 

Die Kundenkarte gilt für ein Jahr. Wenn die Karte abgelaufen ist, können Sie im Einwohnermeldeamt eine Verlängerung beantragen. Dazu muss erneut der Einkommensnachweis vorgelegt werden.

Mittwoch und Freitag je von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Anschrift
Hauptstraße 25
89264
Weißenhorn

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Telefon:0731 9458942