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Veröffentlicht am: 20.10.2022

Aus der Sitzung vom 04.10.2022

Neubau Trinkwasserbrunnen in Biberach

In den letzten Wochen wurden im Zuflussbereich der Brunnenfassung in Biberach weitere Grundwassermessstellen errichtet. Anhand der Erkenntnisse aus den Bohrprofilen kann der neue Trinkwasserbrunnen in Biberach nun geplant werden. Herr Philipp Mayer, Ingenieurbüro Kling Consult, Krumbach, informierte den Gemeinderat über den aktuellen Stand der Dinge und die nun zu erfolgenden nächsten Schritte. Mit der Errichtung der Brunnenstube und deren hydraulischen und elektrotechnischen Ausstattung ist das Ingenieurbüro Wassermüller Ulm beauftragt. Geschäftsführer Uli Pühler stellt dem Gemeinderat die unterschiedlichen Umsetzungsmöglichkeiten vor und wird nun die Entwurfsplanung für die Einreichung des Zuschussantrages fertigen.

 

Energiecoaching

Im Rahmen des Förderprogramms EnergieCoaching_Plus der Regierung von Schwaben hat das Büro eza! – Energie- und Umweltzentrum Allgäu alle Gebäude im Eigentum der Gemeinde Roggenburg untersucht, welche Dächer sich für die Installation von Photovoltaikanlagen eignen. Projektmanager Sebastian Obermaier stellte das Ergebnis seiner Begutachtung vor und gab Empfehlungen, welche Projekte sich besonders eignen und ertüchtigt werden sollen. Herr Obermaier sieht die besten Kosten-Nutzen-Ergebnisse beim Kindergarten in Biberach, beim Feuerwehrgerätehaus in Biberach und der Freifläche zwischen Wertstoffhof und Kläranlage Biberach. Grundsätzlich eignen sich auch das Feuerwehrgerätehaus in Meßhofen, der Kindergarten und das Feuerwehrgerätehaus in Schießen. Weniger geeignet sind das Feuerwehrgerätehaus in Ingstetten und der alte Trinkwasserhochbehälter Roggenburg I.

In einem weiteren Projekt wurde vom Büro eza! untersucht, inwieweit eine sukzessive Umstellung auf Elektromobilität beim Bauhof empfehlenswert ist. Hier lautet die Empfehlung, die Fahrzeuge nicht vor einem normalen Nutzungsende auszutauschen – auch nicht extra gegen Elektrofahrzeuge.

 

Bauvorhaben

Mit einer Bauvoranfrage prüft die Gemeinde Roggenburg, welche Einschränkungen hinsichtlich Hochwasser- und Immissionsschutz, etc. bei einer Bebauung des Grundstücks Nordholzer Straße 39 zu rechnen ist. Je nach Auflagen der Fachbehörden kann dann das Grundstück endgültig überplant, erschlossen und vermarktet werden. Grundsätzlich sollte die Errichtung von 5 – 6 freistehenden Einfamilienhäusern – bei Grundstücksgrößen von ca. 500 m² - möglich sein. Der Gemeinderat hat die Bauvoranfrage grundsätzlich begrüßt und zu den aufgeworfenen Fragen Stellung bezogen.

 

Abwassergebühren

Turnusmäßig steht die Neukalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2023-25 an. Erfreulicherweise müssen die Gebühren nicht angehoben werden – die Kalkulation weist aus, dass die aktuellen Gebührensätze weiterhin kostendeckend sind. Allerdings muss die Gemeinde Roggenburg in den kommenden Jahren die sogenannte gesplittete Abwassergebühr einführen. Das bedeutet, dass die Abwassergebühr in den Jahren 2025 ff nach einer mengenbezogenen Schmutzwassergebühr und einer nach der versiegelten Fläche je Grundstück berechneten Niederschlagswassergebühr aufgeteilt wird.

 

Geschwindigkeitsreduzierungen

Aus dem Ortsteil Ingstetten liegen dem Gemeinderat zwei Bürgeranträge auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h vor. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass sowohl im Riedweg als auch in der Wiesenbacher Straße (mit Schmiedebachweg und Jörg-Ebner-Straße) die gewünschten Geschwindigkeitsreduzierungen umgesetzt werden sollen. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Anordnungen zu erlassen und umzusetzen.

 

Familienstützpunkt Weißenhorn

Der Gemeinderat hat im Juni die unbefristete Fortführung des Familienstützpunktes in Weißenhorn beschlossen – unter dem Vorbehalt, dass das Projekt weiterhin im bisherigen Umfang gefördert wird. Für die Umsetzung muss die Zweckvereinbarung mit den weiteren Projektpartnern – Gemeinde Holzheim, Markt Pfaffenhofen sowie der Stadt Weißenhorn – angepasst werden. Auch diese Änderung wurde einstimmig beschlossen.

 

Im nichtöffentlichen Teil hat sich der Gemeinderat zur weiteren Vorgehensweise bei einem Rechtsstreit mit einer Tiefbaufirma beraten.