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Veröffentlicht am: 07.09.2022

Aus der Sitzung vom 06.09.2022

Vor Eintritt in die Tagesordnung überreichte Herr Niko Berchtold aus Biberach dem Bürgermeister und Gemeinderat Unterschriftenlisten. In den Monaten April und Mai 2022 hat er in der Tankstelle Biberach und dem Friseurgeschäft in Schießen Unterschriftenlisten ausgelegt, mit denen Bürgermeister und Gemeinderat aufgefordert werden, sich für einen baldmöglichsten Bau eines Radweges zwischen Biberach und Meßhofen einzusetzen. Bau des Radweges – bevor etwas passiert in der Weiherstraße – um Spaziergängern, Läufern, Fahrradfahrern und vielen mehr einen sicheren Weg von und zum Roggenburger Weiher bereit zu stellen – damit alle Ortsteile unserer Gemeinde mit einem Radweg verbunden sind. Die Listen weisen 511 Unterschriften auf und sollen Bürgermeister, Gemeinderat und –verwaltung weiterhin motivieren, sich für die Verwirklichung einzusetzen. Bürgermeister Mathias Stölzle hat die Listen stellvertretend für den Gemeinderat entgegengenommen. Er betont, dass die Gemeinde das Projekt weiterhin auf der Agenda hat, allerdings ist es bisher nicht gelungen, den Grunderwerb vollständig abzuschließen.

 

Baugesuche

Das Anwesen im Alber 1, Schießen, soll durch den Anbau eines Wintergartens, der Erweiterung des Badezimmers und durch die Erstellung von Garage und Carport aufgewertet werden, der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen gegen den Bauantrag. Mit dem Vorhaben, im Tannenweg 4 in Schießen eine Maschinen-Unterstellhalle zu errichten, war der Gemeinderat bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage befasst. Beim jetzt vorliegenden Bauantrag ist für Verwaltung und Gemeinderat weiterhin unklar, ob für das Vorhaben, das sich baurechtlich im Außenbereich befindet, die Vereinbarkeit mit § 35 BauGB gegeben ist – die Zustimmung des Gemeinderates erfolgt daher nur unter Auflagen.

 

Verbesserungsbeitrag

Nachdem die Ertüchtigung der Wasserversorgungseinrichtung Roggenburg mittlerweile baulich abgeschlossen ist, kann auch der Verbesserungsbeitrag endgültig berechnet und festgesetzt werden. Die Gemeinde hat in das Projekt stolze 4,5 Millionen Euro investiert, die staatlichen Zuschüsse belaufen sich auf gut eine Million Euro. Die nach Abzug der staatlichen Förderung verbleibenden knapp 3,5 Millionen Euro werden je zur Hälfte über Verbesserungsbeiträge und über die Einrechnung in die laufenden Verbrauchsgebühren finanziert. Der auf die Verbesserungsbeiträge entfallende Anteil (1.724.400 €) wird wiederum zu einem Drittel (574.800 €) über die Grundflächen und zu zwei Dritteln (1.149.600 €) über die Geschossflächen umgelegt. Dadurch errechnet sich nun für den Quadratmeter Grundstücksfläche ein Verbesserungsbeitrag in Höhe von 0,45 € und für den Quadratmeter Geschossfläche von 2,43 €. Diese Beträge liegen um rund 10 % höher, als im Jahr 2019 kalkuliert – in den Vorauszahlungen wurde die Grundstückfläche mit 0,41 €/m² und die Geschossfläche mit 2,21 € angesetzt. Der Gemeinderat hat die Kalkulation der Beiträge genehmigt und die Beiträge festgesetzt sowie die Verabschiedung der Verbesserungsbeitragssatzung beschlossen. Bisher wurden von allen Grundstückseigentümern rund 2/3 des vorläufigen Beitrags als Vorauszahlung erhoben. Mit Erlass der Satzung kann nun die Abrechnung erfolgen. Jeder Grundstückseigentümer wird in den nächsten Monaten einen abschließenden Bescheid erhalten, die Details werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt angekündigt.

 

Neuer Herstellungsbeitrag

Mit Abschluss der Verbesserungsmaßnahme und dem Erlass der endgültigen Satzung muss auch der normale Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgung neu kalkuliert werden. Die Gemeindeverwaltung hat dazu eine Globalkalkulation erstellt und die künftigen Herstellungsbeiträge wie folgt ermittelt:

Grundstücksflächenbeitrag:          1,17 € / m²

Grundflächenbeitrag:                      6,32 € / m²

In die neuen Beitragssätze ist auch die bereits beschlossene Erneuerung des Trinkwasserbrunnens in Biberach mit geschätzten Investitionskosten von 638.000 und staatlichen Zuwendungen in Höhe von 460.000 € - offener Kostenanteil somit 178.000 € - mit eingeflossen. Die neuen Beitragssätze kommen nun bei Neubauten und baulichen Erweiterungen im Bestand (z.B. Dachgeschossausbau, etc.) zur Anwendung. Rechtlich festgesetzt werden die neuen Herstellungsbeiträge in der „Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserversorgungseinrichtung (BGS-WAS 2022) der Gemeinde Roggenburg.“

 

Grundwasserschonende Landbewirtschaftung

Im Jahr 2019 hat die Gemeinde Roggenburg mit den Landwirten eine Vereinbarung über die grundwasserschonende Landbewirtschaftung und die Leistung von Ausgleichszahlungen in den Wasserschutzgebieten der Gemeinde Roggenburg abgeschlossen. Zentrales Element des Konzeptes ist ein möglichst geringer Nitrat-Wert im Boden zur Jahreszeit Herbst zu erhalten. Dieser „Herbstwert“ stellt das Maß für die Auswaschungsgefahr und die größte Beeinträchtigung des Grundwassers dar, entscheidet über die Höhe der Ausgleichszahlung und zeigt den Erfolg der grundwasserschonenden Bewirtschaftungsmaßnahmen. Betroffen sind die landwirtschaftlichen Grundstücke in der Schutzzone II der jeweiligen Wasserschutzgebiete – in diesen Bereichen dürfen die Landwirte auch keine organische Düngung vornehmen. Durch den Rußland-Ukraine-Konflikt sind die Preise für mineralische Dünger extrem angestiegen, aus der Mitte der Landwirtschaft kam deshalb der Antrag an die Gemeinde Roggenburg, die Entschädigungssätze an diese Entwicklung anzupassen. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, die aktuellen Entschädigungssätze von durchschnittlich 200 €/ha auf 400 €/ha anzuheben – er folgt damit den Vorschlägen einer Arbeitsgruppe, die sich intensiv mit dieser Materie auseinandergesetzt hat. Die Erhöhung der Entschädigungssätze wird sich bei der Neukalkulation der Wassergebühren mit einem Betrag von rund 3 Ct./m³ auswirken.

 

Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben

Der Gemeinderat hat bereits im März beschlossen, dass die abfallwirtschaftlichen Aufgaben an den Landkreis Neu-Ulm zurückübertragen und damit der gesamte Bereich „Abfallwirtschaft“ durch den Landkreis als Pflichtaufgabe wahrgenommen werden soll. Im März ist man noch davon ausgegangen, dass 14 Kommunen aus dem Landkreis die Rückübertragung durchführen werden, auf diese Annahme haben sich auch alle Kostenberechnungen gestützt. Derzeit sprechen sich die Städte Neu-Ulm, Senden und Vöhringen sowie die Gemeinden Bellenberg, Elchingen und Nersingen gegen eine Rückübertragung aus, alle anderen 11 Städte, Märkte und Gemeinden mit rund 2/3 des Kreisgebietes und rund 1/3 der Einwohner werden die Rückübertragung durchführen. Eine Neuberechnung der Kostenübersichten hat nun ergeben, dass die Ersparnis nicht mehr ganz so hoch ausfallen wird – dennoch ist es deutlich wirtschaftlicher, wenn der Landkreis die Aufgaben zentral wahrnimmt. Für Roggenburg bedeutet die Rückübertragung ein deutlich besseres Angebot im Bereich der Abfallwirtschaft zu etwas günstigeren Gebühren im Vergleich zum heutigen Stand. Der Gemeinderat hat sich deshalb erneut einstimmig für die Rückübertragung ausgesprochen, die voraussichtlich zum 1.1.2026 umgesetzt wird.

 

Bürgerversammlung

Die Bürgerversammlung wird heuer am Freitag, 28. Oktober, 19:30 Uhr im Saal des Sportheimes der Sportfreunde Schießen stattfinden. Ein Zubringerbus wird die Teilnahme wieder erleichtern.

 

Im nichtöffentlichen Teil hat der Gemeinderat weitere Ingenieurleistungen zum Neubau des Trinkwasserbrunnens Biberach vergeben – diesmal an der Ingenieurbüro Wassermüller Ulm. Einem Widerspruch gegen einen Erschließungsbeitragsbescheid konnte der Gemeinderat nicht abhelfen, da die Festsetzungen nach aktuellem Rechtsstand erfolgt sind. Schließlich hat sich das Gremium noch mit Grundstücks- und Personalangelegenheiten befasst.