Zur Startseite springenZum Inhalt springenZum Fußbereich springen
Lesezeit:
Veröffentlicht am: 08.02.2023

Aus der Sitzung vom 07.02.2023

Bauanträge

Dem Bauantrag zur Erweiterung und Umnutzung eines bestehenden Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus in Ingstetten, Frauenstraße 19, hat der Gemeinderat unter Auflagen zugestimmt, Mitglieder des Gremiums begrüßten die Nachverdichtung auf dem Gelände einer bestehenden Bebauung ausdrücklich. Für die Errichtung eines Carports in Schießen, Kornblumenweg 6, ist eine Berfreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Der Carport soll mit einem Flachdach als Gründach errichtet werden, der Bebauungsplan sieht für Garagen und Nebengebäude Pultdächer vor. Die erforderliche Befreiung wurde ohne Gegenstimmen erteilt. Auch der Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Pfannenblecheindeckung und wetterseitiger Holzwand ind Schießen, Tannenweg 7, fand – mit Auflagen – die Zustimmung des Gemeinderates.

 

Gesamtkosten Ertüchtigung Wasserversorgung

Zum Abschluss der Baumaßnahmen hat die Gemeindeverwaltung die gesamten Baukosten für das Infrastrukturprojekt „Ertüchtigung der Wasserversorgungseinrichung Roggenburg“ zusammengestellt. Insgesamt sind seit 2019 hier Aufträge mit einem Gesamtbetrag von brutto 5,13 Mio € vergeben worden. Für die Verbraucher fallen im Bereich der Wasserversorgung nur die Nettokosten an, da die Gemeinde hier vorsteuerabzugsberechtigt ist. An staatlichen Zuschüssen konnten bereits rund 900.000 € vereinnahmt werden, knapp 250.000 € Zuwendungen stehen noch aus.

 

Verbrauchsgebühren Wasserversorgung

Die Verbrauchsgebühren für die Trinkwasserversorgung müssen aufgrund aktueller Entwicklungen vorzeitig angepasst werden – der ursprünglich geplante Kalkulationszeitraum 2022 – 2024 muss aufgehoben werden. Das Ergebnis der Zählerablesung 2021 hat ergeben, dass der Wasserverbrauch im Gemeindegebiet insgesamt drastisch eingebrochen ist – kalkuliert wurde für die Jahre 2022 bis 2024 mit einer jährlichen Verkaufsmenge von 159.000 m³ - in 2021 sind allerdings nur 146.979 m³ Trinkwasser verkauft worden, die aktuelle Zählerablesung für das Verbrauchsjahr 2022 ergab einen weiteren Rückgang auf nur noch rund 144.000 m³. Dieser Rückgang ist insbesondere auf einen so nicht vorhersehbaren Strukturwandel in der Landwirtschaft zurückzuführen. Viele Betriebe haben in 2021 und 2022 die Milchviehhaltung reduziert oder aufgegeben. Allein in 2022 fehlen dadurch Einnahmen in Höhe von 65.000 €. Weitere Gründe für Kostensteigerungen in 2022 sind:

  • Höherer Unterhalt im Leitungsnetz: Die Zahl der Rohrbrüche und Reparaturen im Leitungsnetz ist signifikant angestiegen und war in diesem Umfang nicht in der Gebührenkalkulation vorgesehen.
  • Die Laborkosten für laufende Trinkwasseruntersuchungen (Auflagen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes) waren um 30.000 € teurer als veranschlagt.
  • Die kalkulatorische Abschreibung der neuen Anlagenteile fällt etwas höher aus.

Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2022 eine Unterdeckung in Höhe von knapp 150.000 €, die im neuen Kalkulationszeitraum 2023 – 2025 wieder auszugleichen ist. Außerdem sind ab 2023 weitere Kostensteigerungen einzuplanen:

  • Steigende Personalkosten – durch einen Stellenwechsel muss der neue Wasserwart zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik ausgebildet werden.
  • Die Energie- und Betriebskosten haben sich nahezu verdreifacht.
  • Die Entschädigungszahlungen für eine grundwasserschonende Landbewirtschaftung in den Trinkwasserschutzgebieten an die Landwirtschaft mussten erhöht werden.
  • Für die wasserrechtlichen Verfahren zur Sicherung der Trinkwasserschutzgebiete fallen in den Folgejahren erhöhte Ingenieurkosten an.
  • Die verkaufte Trinkwassermenge wird sich – nach Rückmeldungen aus der Landwirtschaft – weiter reduzieren. Im neuen Kalkulationszeitraum wird eine Menge von 143.000 m³ angesetzt.

Wenn all diese Faktoren in die Neukalkulation der Trinkwassergebühr einfließen, errechnet sich eine Gebühr von über 3,30 € / je verkauftem Kubikmeter Trinkwasser. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung nehmen dies zum Anlass die Gebührengestaltung insgesamt zu hinterfragen. In Roggenburg werden bislang sämtliche Kosten der Wasserversorgung rein auf die verkaufte Wassermenge umgelegt. Dies praktiziert im Landkreis Neu-Ulm nur noch eine weitere Gemeinde, alle anderen Städt, Märkte und Gemeinden haben in den lezten Jahren neben der Verbrauchsgebühr eine Grundgebühr eingeführt. Mit der Grundgebühr wird ein Teil der für alle Anschlussnehmer vorgehaltenen komplexen Infrastruktur pauschal je Anschluss umgelegt.

Der Gemeinderat hat sich einhellig dafür ausgesprochen, auch in Roggenburg eine Grundgebühr einzuführen. Die Höhe wurde allerdings kontrovers diskutiert. Die deutliche Mehrheit hat sich dann für eine Grundgebühr in Höhe von 8 € / Monat bzw. 96 € / Jahr ausgesprochen. Die Grundgebühr hängt vom eingebauten Wasserzähler ab – bei Großabnehmern steigt die Grundgebühr auf bis zu 564 € / Jahr.

Für den durchschnittlichen Haushalt bedeutet dies, dass künftig – unabhängig von der bezogenen Wassermenge – ein monatlicher Betrag von 8 € für die Inanspruchnahme der Wasserversorgung zu entrichten ist. Die Verbrauchsgebühr für die bezogene Wassermenge errechnet sich dann auf 2,60 € / m³. Alle genannten Preise sind Nettobeträge – es kommt noch der Aufschlag von 7 % Umsatzsteuer dazu.

Wie errechnet sich der Grundbetrag: Mit der kalkulatorischen Abschreibung wird der Anteil der Investitionskosten, der nicht durch Verbesserungs- und Herstellungsbeiträge und staatliche Zuwendungen gedeckt ist, in die Gebührenkalkulation eingepreist. Die kalkulatorischen Kosten für den Zeitraum 2023 bis 2025 belaufen sich auf insgesamt rund 590.000 €. Von diesem Betrag werden 50 % über die neue Grundgebühr abgedeckt, die zweite Hälfte fließt in die verbauchsabhängige Gebührenermittlung. 

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung sehen in der Einführung der Grundgebühr eine gerechtere Verteilung für die Bereitstellung der Infrastruktur „Wasserversorgung“. Künftig werden Kleinabnehmer stärker an den Grundkosten der Wasserversorgung beteiligt.

 

Kriterienkatalog für Freiflächen-PV-Anlagen

Die Gemeinde Roggenburg hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiewende aktiv zu gestalten und strebt als langfristiges Ziel an, dass auf dem Gemeindegebiet regenerative Energie für eine umfassende Versorgung der Bevölkerung erzeugt wird. Das bedeutet Strom für alle Haushalte und Gewerbebetriebe, Wärme und Mobilität. Als langfristige Planungsgröße strebt die Gemeinde Roggenburg an, jährlich 50 GWh Strom durch regenerative Quellen zu erzeugen. Dies kann sinnvoll nur mit einem Mix aus Windkraft und Solarstrom erfolgen. Beim Solarstrom sollten mögliche Potentiale auf Dachflächen genutzt und daneben gezielt Freiflächen-PV-Anlagen angesiedelt werden. Eine kurzfristige Umsetzung von großen Projekten mit einer Jahresleistung von mehreren GWh ist nur eingeschränkt möglich, da die Infrastruktur des Netzbetreibers darauf nicht ausgerichtet ist.

Auf dem Gebiet der Gemeinde Roggenburg werden bereits jetzt erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere private Photo-voltaikanlagen, eine Biogasanlage, kleine Nahwärmenetze und eine Wasserkraft-anlage bei. Kurzfristig könnten Photovoltaikanlagen auf Freiflächen in einem Umfang von ca. 4 – 8 ha umgesetzt werden, für darüberhinausgehende Projekte muss die Infrastruktur des Netzbetreibers erweitert werden. Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, abzuwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen dies verträglich mit Landschaftsbild und weiteren Belangen erfolgen kann.

Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert grundsätzlich einen Bebauungsplan. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes will der Gemeinderat anhand von Kriterien - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten – entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Freiflächenphotovoltaik über die gemeindliche Bauleitplanung ermöglicht werden soll. Die Gemeindeverwaltung hat hierzu einen ausführlichen Kriterienkatalog erstellt, der vom Gemeinderat ausführlich besprochen und schließlich einstimmig verabschiedet worden ist. Inhalt das Kritierienkataloges ist auch, dass in Roggenburg langfristig maximal 1 bis 1,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden sollen –das sind maximal ca. 27 Hektar. Die Gemeindeverwaltung wurde mit der Prüfung beauftragt, ob die Umsetzung von Anlagen unter kommunaler Regie möglich und sinnvoll ist.

 

Gründung einer ILE Bürgerenergiegenossenschaft

Um die Akzeptanz von Anlagen erneuerbaren Energien in der Bevölkerung zu steigern und diese zugleich finanziell an der Energiewende zu beteiligen, bieten sich Bürgerbeteiligungsmodelle an. Die Integrierte Ländliche Entwicklungsgemeinschaft (ILE) Iller-Roth-Biber hat sich zum Ziel gesetzt, eine Bürgerenergiegenossenschaft umzusetzen. Um den langjährigen Gründungsprozess zu umgehen ist vorgesehen, eine bestehende Genossenschaft zu übernehmen und auf die Anforderungen in der ILE-Region anzupassen. Der Gemeinderat hat darüber beraten ob sich die Gemeinde Roggenburg in deser Genossenschaft einbringen möchte und hierfür Anteile zeichnen würde – es geht dabei im ersten Schritt um eine reine Interessensbekundung, noch nicht um eine verbindliche Zusage. Trotz Bedenken, ob diese Lösung langfristig für Roggenburg ein passgenaues Ergebnis liefern wird, hat der Gemeinderat schließlich einstimmig das Interesse an einer Beteiligung an der Genossenschaft bekundet und sieht hierfür Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 25.000 € vor. Die ILE ist nun gefordert, die Satzung und künftige Organisation der Genossenschaft auszuarbeiten, damit im Laufe des Jahres über den endgültigen Beitritt entschieden werden kann. Aus dem Gemeinderat wurde allerdings schon angemerkt, dass noch viele Fragen offen sind.

 

Fortschreibung Regionalplan

Unabhängig vom Sonderthema „Windkraft“ geht die Gesamtfortschreibung des Regionalplanes in die zweite Runde der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Gemeinde hat bereits 2019 bei der ersten Anhörung eine Stellungnahme abgegeben. Für das aktuelle Anhörungsverfahren hat der Gemeinderat den Antrag formuliert, dass im gemeindefreien Gebiet Stoffenrieder Forst und Unterroggenburger Wald, das hier vorgesehene Vorbehaltsgebiet für Naturschutz- und Landschaftspflege in Teilbereichen von der Gemeindegrenze um ca. 500 m abgerückt wird, um mögliche Konflikte mit den Anforderungen zur Gestaltung der Energiewende vermieden werden. Konkret sollte die Möglichkeit verbleiben, im Bereich der Staatsforsten Standorte für Windkraftanlagen zu finden.

 

Jahresrechnung Kindergarten Biberach

Die Jahresrechnung 2021 für die Kindertageseinrichtung St. Sebastian in Biberach schließt mit Soll-Einnahmen in Höhe von 344.411,77 € und Soll-Ausgaben in Höhe von 400.820,67 € ab. Kämmerer Johannes Stötter erläuterte den Mitgliedern des Gemeinderates die Besonderheiten des Haushaltsjahres.

 

Anpassung der Kindergartenbeiträge

Erneut hat sich der Gemeinderat mit der Anpassung der Elternbeiträge für die Kindergärten befasst. In Abstimmung mit den Katholischen Trägern wurde bereits im Vorfeld eine Neustrukturierung der Gebühren ins Auge gefasst. Im Bereich der Kindergärten wird künftig eine Grundgebühr einen Teil der anfallenden Betriebskosten – unabhängig von den gebuchten Zeiten – auf alle Nutzer der Einrichtung umgelegt. Diese Grundgebühr wird im Bereich der Kinderkrippe auf monatlich 140,00 € und im Bereich des Kindergartens auf 75,00 € festgesetzt. Dazu kommt dann ein monatliches Entgelt pro gebuchter Stunde von 0,70 €.

Vorbehaltlich der Entscheidung der Katholischen Kirchenverwaltungen Biberach und Schießen errechnen sich dann ab 1. September 2023 die folgenden Kindergartengebühren:

Buchungszeit

Krippenkind

(u3-Kind)

Kindergartenkind

(ü3-Kind)

3 – 4 Stunden

196, 00 € / Monat

131,00 € / Monat

4 – 5 Stunden

210,00 € / Monat

145,00 € / Monat

5 – 6 Stunden

224,00 € / Monat

159,00 € / Monat

6 – 7 Stunden

238,00 € / Monat

173,00 € / Monat

7 – 8  Stunden

252,00 € / Monat

187,00 € / Monat

8 – 9 Stunden

266,00 € / Monat

201,00 € / Monat

9 – 10 Stunden

280,00 € / Monat

215,00 € / Monat

 

 

 

zzgl.

Spiele- und Getränkegeld 7,00 € / Monat

 

 

 

Geschwisterrabatt

1. Kind:     100 % Kindergartenbeitrag

2. Kind:      75 % Kindergartenbeitrag

ab 3. Kind: 50 % Kindergartenbeitrag

 

Diese Gebühren verringern sich für Eltern um 100 € durch den staatlichen Elternbeitragszuschuss. Die tatsächlichen Kosten sind dann in der Regel wie folgt:

Buchungszeit

Krippenkind

(u3-Kind)

Kindergartenkind

(ü3-Kind)

3 – 4 Stunden

  96, 00 € / Monat

  31,00 € / Monat

4 – 5 Stunden

110,00 € / Monat

  45,00 € / Monat

5 – 6 Stunden

124,00 € / Monat

  59,00 € / Monat

6 – 7 Stunden

138,00 € / Monat

  73,00 € / Monat

7 – 8  Stunden

152,00 € / Monat

  87,00 € / Monat

8 – 9 Stunden

166,00 € / Monat

101,00 € / Monat

9 – 10 Stunden

180,00 € / Monat

115,00 € / Monat

 

Angestrebt wird, dass die Elternbeiträge und der staatliche Elternbeitragszuschuss in Summe rund 20 % der laufenden Betriebskosten der Kindertagesstätten betragen.

 

Jahresbericht Abfallwirtschaft

In einer umfangreichen Sitzungsvorlage berichtete die Verwaltung über die Entwicklung der Müllmengen und die Annahme der Öffnungszeiten im Wertstoffhof. Im Jahr 2022 haben insgesamt 10.521 Personen (Vorjahr 11.266 Personen) den Wertstoffhof in Biberach besucht: Davon waren 2.084 Personen (VJ 2.033 Personen) an Mittwochabenden, 2.890 Personen (VJ 2.8709 Personen) an Freitagnachmittagen und 5.547 Personen (VJ 6.363 Personen) an Samstagen auf dem Wertstoffhof. Die kostenpflichtige Annahme von Bauschutt auf dem Wertstoffhof war 2022 mit 25,81 to ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres (23,97 to), ebenso die kostenlose Annahme von Grüngut mit 2.198 m³ (VJ 2.261 m³). Die Restmüllmenge (Hausmüllabfuhr) belief sich im Jahr 2022 auf 419,68 to. Das Restmüllaufkommen lag jedoch auch 2022 mit 151 kg/Einwohner deutlich über dem Landkreisdurchschnitt. Bei der jährlichen Sperrmüllsammlung wurde im Gemeindegebiet wiederum lediglich 2,24 to Sperrmüll (Vorjahr 1,40 to) zu Hause abgeholt.

 

Müllsammelaktion

Die Gemeinde Roggenburg wird am Samstag, 15.04.2023, Beginn 9:00 Uhr, eine Müllsammelaktion durchführen und sich damit einer Aktion anschließen – die im gesamten Gebiet der ILE Iller-Roth-Biber im Rahmen derer Klimawoche stattfinden wird.

Vorgesehen ist, dass sich Helferinnen und Helfer an zentralen Punkten in allen Ortsteilen treffen und von dort aus Straßenränder, etc. von wilden Müllablagerungen befreien. Zum Abschluss ist eine kleine Brotzeit vorgesehen.

Der Gemeinderat würde sich sehr freuen, wenn sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an dieser Aktion beteiligen würden.

 

Grundwasserschonende Landbewirtschaftung

Die Gemeinde Roggenburg hat 2018 in Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern ein neues Konzept für die Ausgleichszahlungen für landwirtschaftliche Flächen in den gemeindlichen Wasserschutzgebieten (Schutzzone II) erarbeitet und mit den Bewirtschaftern freiwillige Vereinbarungen abgeschlossen. Grundlage für die Entschädigung sind die bei Bodenproben gemessenen Stickstoffwerte. Die Verwaltung informierte über die Ergebnisse der Bodenproben. Der Großteil der gemessenen Werte ist erfreulich, so liegt im Wasserschutzgebiet Schießen der durchschnittliche Nmin-Wert bei 15,5 kg/ha (Vorjahr: 8,95 kg/ha), im Wasserschutzgebiet in Roggenburg bei 29,75 kg/ha (Vorjahr 12,13 kg/ha) und im Wasserschutzgebiet Biberach bei 42,09 kg/ha (Vorjahr 42,73 Nmin/ha). Die Höchstgrenze beträgt jeweils 75,0 Nmin/ha. Der Gemeinderat hat die Informationen zur Kenntnis genommen. Die in diesem Jahr ausgezahlten Entschädigungen richten sich nach den im letzten Jahr angepassten Sätzen – es wurden insgesamt rund 10.000 € ausgezahlt, die Koten der Bodenuntersuchungen leiben bei 2.500 €. Umgelegt auf die Wasserverbrauchsgebühren betragen die Ausgleichszahlung 11,5 Ct. je Kubikmeter.

 

Standesamt

Bürgermeister Mathias Stölzle war bislang auch als Standesbeamter und damit für die Beurkundung sämtlicher Personenstandsfälle im Einsatz. Er wird die dafürlich erforderlichen Forbildungen künftig nicht mehr besuchen und künftig nur noch Eheschließungen vornehmen. Der Gemeinderat hat die entprechende Bestellung einstimmig vorgenommen.

 

Bürgerversammlung

Die Bürgerversammlung 2023 ist für Freitag, 20.10.2023, 19:30 Uhr, vorgesehen. Um Beachtung des Termins wird bereits jetzt gebeten.

 

Im nichtöffentlichen Teil hat der Gemeinderat sich ausführlich mit dem Thema einer Katastrophenschutzplanung im Falle eines „Blackout“ – eines überregionalen, langandauernden Stromausfalls – beschäftigt. Da seitens der unteren Katastrophenschutzbehörde im Landratsamt Neu-Ulm keine Planung für den Landkreis erfolgt, musste die Gemeinde selbst ein Konzept erstellen, wie die systemkritische Infrastruktur in Roggenburg möglichst lange aufrecht erhalten werden kann. Die Verwaltung hat hierzu gemeinsam mit den Feuerwehren, den Vertretern der medizinischen und pflegerischen Versorgung, den Lebensmittelerzeugern, Händlern und der Gastronomie sowie weiteren Stellen Überlegungen angestellt, wie Roggenburg gut durch solch ein Krisenszenario kommen kann und daraus einen Notfallplan entwickelt.

Weitere Punkte waren eine Auftragsvergabe zur Durchführung von Leistungspumpversuchen für die Neuprojektierung des Trinkwasserbrunnens Biberach und die Errichtung einer Dachflächen-PV-Anlage auf dem Neubau des Kindergartens in Schießen.