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Veröffentlicht am: 09.03.2022

Aus der Sitzung vom 08.03.2022

Rückübertragung Abfallwirtschaftlicher Aufgaben

Auf Antrag von 14 Städten, Märkten und Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm prüft der Abfallwirtschaftsbetrieb derzeit, unter welchen Voraussetzungen die derzeit von den Gemeinden wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft auf den Landkreis Neu-Ulm zurückübertragen werden können. In einem transparenten und ergebnisoffenen Verfahren wurde dazu ein Konzept erarbeitet, welches vom Werkausschuss der Kreistages nun verabschiedet und den Gemeinden als Angebot unterbreitet worden ist. Thomas Moritz, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes, und Herr Petschel von der federführend tätigen ECONUM Unternehmensberatung GmbH stellten das Konzept dem Gemeinderat vor. Nach dem aktuellen Entwurf wird es bei einer 14-tägigen Abfuhr des Restmülls bleiben, wobei die Gebühren gänzlich neu gestaltet werden. Eingeführt wird eine Grundgebühr je Grundstück, die Kosten der Müllabfuhr richten sich u.a. nach der Anzahl der Leerungen je Grundstück, eine Biotonne für Speisereste und pflanzliche Abfälle wird eingeführt und es wird flächendeckende Holsystem für u.a für Sperrmüll, Elektro-Großgeräte, Schrott, Altholz und holzigen Grünschnitt geben. Das Konzept sieht vor, dass der Wertstoffhof in Biberach erhalten bleiben wird – wobei die Landkreisbürger künftig alle Wertstoffhöfe und Entsorgungszentren im Landkreis nutzen können. Die nach aktuellen Rahmenbedingungen durchgeführten Kostenberechnungen kommen zu dem Ergebnis, dass für die Gemeinde Roggenburg ein deutlich besseres und breiteres Entsorgungsangebot entstehen wird, ohne dass sich die Gebühren im Vergleich zum Ist-Stand erhöhen werden. Auch wenn einige Punkte der neuen Gebührensystematik in der Sitzung kritisch hinterfragt worden sind, hat sich der Gemeinderat einstimmig für eine Rückübertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben auf den Landkreis Neu-Ulm ausgesprochen – dies wird frühestens zum 1.1.2025 der Fall sein können. Abfallbeseitigung ist eine Aufgabe der Landkreise und soll wieder vollumfänglich vom Landkreis Neu-Ulm durchgeführt werden.

Baugesuch

Dem Antrg zur Errichtung einer Terassenüberdachung in Schießen, Lupinenweg 6, erteilte der Gemeinderat einstimmige seine Zustimmung, wobei das Landratsamt die Abstandsflächen genauer untersuchen soll.

Roggenburger Familienzulage

Seit 2006 gewährt die Gemeinde Roggenburg beim Kauf von gemeindlichen Bauplätzen die „Roggenburger Familienzulage“ als eigenes Wohnbauförerprogramnn. Hierbei werden je Kind 1.000 € Zuschuss zu Kaufpreis eines Bauplatzes gewährt, wobei dies auch für Kinder gilt, die innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss geboren werden. Seit 2006 wurden bereits 55.000 € an Familien ausgeschüttet. Die Vergabe erfolgte bislang auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses. Auf Wunsch des Gemeinderates hat die Gemeindeverwaltung nun für die Familienzulage Förderrichtlinien erarbeitet, die nun zur Anwendung kommen werden. Im Unterschied zur bisherigen Vergabepraxis wird die Familienzulage nun nicht bereits beim Grundstückskauf, sondern erst mit Einzug in das dann neu gebaute Wohneigentum ausbezahlt.

Stadtradeln 2022

Vom 2.7 bis 22.07.2022 nimmt der Landkreis Neu-Ulm zum 3. Mal am „Stadtradeln“ teil, die Gemeinde Roggenburg hat sich erstmals 2021 an der Aktion beteiligt. Während des Aktionszeitraumes haben im vergangenen Jahr 122 Radelnde in 10 Teams beachtliche 20.698 Kilometer zurückgelegt und dabei 3 Tonnen CO² eingespart. Nach der erfolgreichen Resonanz im Vorjahr und nicht zuletzt auch auf zahlreichen Wunsch der Aktionsteilnehmer hat der Gemeinderat sich dafür ausgesprochen, auch heuer wieder mit dabei zu sein.

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schießen Süd-Ost“

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schießen Süd-Ost“ – Grundlage für eine bauliche Erweiterung der Landkäserei Herzog – wurde erstmals letzten September im Gemeinderat beraten. Mittlerweile wurden die Planunterlagen insbesondere um die Wünsche des Gemeinderates, das Schallschutzgutachten und die Regelungen für die ökologische Ausgleichsfläche eingearbeitet. Der überarbeitete Vorentwurf wurde einstimmig vom Gemeinderat gebilligt, so dass nun die weiteren Verfahrensschritte eingeleitet werden können. Die Kosten des Verfahrens trägt die Landkäserei – die Regelungen dazu sind in einem städtebaulichen Vertrag getroffen, den der Gemeinderat im nichtöffentlichen Teil verabschiedet hat.

Ukraine-Hilfe

Bürgermeister Mathias Stölzle informiert den Gemeinderat über den aktuellen Stand der Vorbereitungen in der Gemeinde Roggenburg zur Unterstützung der ukrainischen Bevölkerung und insbesondere die Kriegsflüchtlinge, welche wohl schon bald im gesamten Landkreis Neu-Ulm unterzubringen sind.

Im nichtöffentlichen Teil hat der Gemeinderat die Vergabe des Auftrags zur Ausführung von Tiefbauarbeiten zur Verlegung einer Wasserleitung in der Biberacher Straße in Schießen im Rahmen der Straßensanierung durch das Staatliche Bauamt beschlossen.  Der Auftrag zur digitalen Ausstattung der Grundschule Roggenburg wurde an den wirtschaftlichsten Bieter – die Firma mySMaRTconnect aus Bellenberg – erteilt. Für knapp 30.000 € erhält die Schule Tablets und umfangreiches Zubehör. Der Auftrag zur Anlage der Außenanlagen beim Kindergarten in Biberach ging an die Firma Schilling, Senden. Die Schreinerarbeiten (Küche mit Lagerraum, Kinderküche im Krippenhauptraum, Ausstattung des Wickelraumes) werden nun von der Schreinerei Schneider aus Waldstetten als günstigsten Bieter gefertigt. Beide Gewerke liegen im Bereich der ursprünglich veranschlagten Kosten.

Für die Sanierung des Trinkwasserbrunnens in Biberach wurde ein weiterer Auftrag an das betreuende Ingenieurbüro KlingConsult, Biberach, vergeben. Bezüglich der Schlussrechnungen für die Lose 7 und 8 der Ertüchtigung der gemeindlichen Trinkwasserversorgungseinrichtung – es handelt sich um den Leitungsbau zwischen Brunnen Biberach und Hochbehälter und vom Hochbehälter nach Schleebuch, Roggenburg und Schießen – zeichnet sich ein Rechtsstreit zwischen der Gemeinde und dem Auftragnehmer ab. Der Gemeinderat hat dazu die Weichen für die weiteren Schritte bis zu einem ggfs. anstehenden Gerichtsverfahren gestellt.