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Veröffentlicht am: 17.11.2022

Aus der Sitzung vom 08.11.2022

Baugesuch

Der Bauantrag zum Anbau eines unbeheizten Wintergartens an das bestehende Wohngebäude in Schießen, Veilchenweg 2, fand die Zustimmung des Gemeinderates. Die für die Umsetzung des Baugesuches benötigte geringfügige Befreiung von der Baugrenze wurde erteilt.

 

Geschwindigkeitsbegrenzung Weiherstraße

In einem Bürgerantrag bitten Familien aus Biberach um die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung in der Weiherstraße. Da die Weiherstraße nicht nur eine reine Anliegerstraße ist, sondern auch Erschließungsfunktion Richtung Meßhofen wahrnimmt, wurde der Antrag kontrovers diskutiert. Vor einer Entscheidungsfindung wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, in der Weiherstraße ein Verkehrszählgerät anzubringen um Daten über die Verkehrsbelastung und die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten zu erhalten. Nach Vorlage der Auswertungen wird über den Antrag erneut beraten.

 

Umsetzung Radverkehrskonzept

Zur Verbesserung der Situation für Fahrradfahrer im Alltag hat die Gemeinde im Juli verschiedene Anträge an das Landratsamt Neu-Ulm gestellt. In einer ausführlichen Sitzungsvorlage wurde der Gemeinderat über den Stand der Dinge informiert:

  • Fortführung des Radweges Schleebuch-Roggenburg in Roggenburg bis zur Einmündung „Alleeweg“. Dieser Maßnahme steht der Landkreis aufgeschlossen gegenüber. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich 2024 mit der Instandsetzung der Kreisstraße NU 2
  • Bau eines Geh- und Radweges von Meßhofen nach Dietershofen. Die Maßnahme wird vom Landkreis grundsätzlich unterstützt und in das Investitionsprogramm bzw. die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.
  • Ausschilderung einer Fahrradstraße: Die Verbindung vom Abt-Lienhardt-Weg in Roggenburg entlang dem Klosterweiher bis zur Einmündung in die Weiherstraße wurde zwischenzeitlich als Fahrradstraße ausgewiesen. Hinweise, wie sich Verkehrsteilnehmer in einer Fahrradstraße zu verhalten haben, finden sich in diesem Mitteilungsblatt.
  • Antag auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Ortsdurchfahrt Roggenburg: Auf eine Länge von rund 300 m sollte nach Ansicht von Gemeinderat und Gemeindeverwaltung die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden, da hier eine besondere Gefahrensituation vorliegt. In einem umfangreichen Antrag wurde das Anliegen an das Landratsamt Neu-Ulm herangetragen. Eine Unfallkommission – bestehend aus dem Sachbearbeiter Verkehrsrecht des Landratsamtes, einem Vertreter des Straßenbauamtes und der Polizei – haben nach einer Ortseinsicht keine Gefahrensituation erkennen können und den Antrag abgelehnt. Diese Entscheidung trägt der Gemeinderat so nicht mit und beauftragt die Gemeindeverwaltung, eine Rechtsberatung einzuholen.
  • Ausweisung einer Geschwindigkeitsreduzierung an der Weiherstraße – außerorts auf Höhe der Einmündung Klostermühle / Stürzenweiher: Diese Maßnahme wurde im Sommer erfolgreich umgesetzt.
  • Schaffung von STOP-Stellen an der Einmündungen Lerchenweg und Fasanenweg in die Weißenhorner Straße: Auch dieser Auftrag ist bereits umgesetzt.

 

Glasfaserausbau

Der Anschluss an zukunftsfähige Netzinfrastrukturen ist ein zentraler Standortfaktor und von hoher strategischer Bedeutung. Im ländlichen Raum ist der Aufbau einer flächendeckenden gigabitfähigen Infrastruktur wegen geringerer Wirtschaftlichkeit bei Ausbau und Betrieb ohne Förderung kaum zu leisten. Das bayerische Gigabitförderprogramm unterstützt Kommunen gezielt bei der Versorgung mit gigabitfähiger Infrastruktur dort, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Mit der aktuellen Bayerischen Gigabitrichtlinie können Gewerbliche Anschlüsse, soweit noch nicht mit mindestens 200 Mbit/s im Down- und Upload versorgt sowie Private Anschlüsse, soweit noch nicht mit mindestens 100 Mbit/s im Download versorgt, gefördert werden. Dies greift auch für Anschlüsse in grauen NGA-Flecken, also Bereiche wo bereits schnelles Internet mit mind. 30 Mbit/s durch nur einen Netzbetreiber verfügbar ist. Um unsere Gemeinde zukunftsfähig aufzustellen, ist ein flächendeckender Glasfaserausbau unumgänglich. Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, das Förderprogramm nutzen und in ein Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie zu starten.

 

ILE-Regionalbudget

Die ILE Iller-Roth-Biber fördert auch im kommenden Jahr Projekte mit einem Finanzvolumen von bis zu 20.000 € über das Regionalbudget. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag für die Errichtung einer kleinen Skateranlage in Schießen einzureichen. Damit wird ein Bürgerantrag aus dem Vorjahr aufgegriffen mit dessen Umsetzung eine Lücke im Freizeitangebot für junge Menschen geschlossen werden könnte.

 

Rechtsverordnung Ladenschluss

Für das kommende Jahr sind die 40 Sonn- und Feiertage, an denen bis zu 8 Stunden bestimmte Waren feilgehalten werden können durch eine neue Rechstverordnung festzusetzen. Der Gemeinderat hat die Verordnung ohne Aussprache einstimmig verabschiedet.

 

Gebührensatzung Archiv

Für die Inanspruchnahme des Gemeindearchivs muss die Gebührensatzung angepasst werden, um Differenzen zu Standesamtsgebühren auszuräumen. Dies hat insbesondere bei Anfragen zur Familienforschung immer wieder für Ungereimtheiten gesorgt. Dazu hat der Gemeinderat eine neue Gebührensatzung erlassen. Für örtliche Vereine und Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Roggenburg ist die Nutzung des Gemeindearchivs weiterhin gebührenbefreit.

 

Neukalkulation der Wassergebühren

Ende 2021 hat die Gemeindeverwaltung die Gebühren für die Trinkwasserversorgung für die Jahre 2022 bis 2024 neu kalkuliert. In der Zwischenzeit sind Änderungen eingetreten, die beim aktuellen Gebührensatz eine Unterdeckung mit sich bringen (Höhere Personal- und Betriebskosten durch die Auflagen des Gesundheitsamtes, rückläufiger Wasserverbrauch durch Strukturwandel in der Landwirtschaft, etc.).

Dieses Defizit wäre dann in den Folgejahren wieder auszugleichen, was nur mit kräftigen Preiserhöhungen zu erreichen wäre. Um dies zu umgehen hat der Gemeinderat entschieden, dass die Gebühren zum 1.1.2023 neu zu kalkulieren sind. Für die Kalkulation ist aber die tatsächlich verkaufte Wassermenge des Jahres 2022 zwingend erforderlich – diese steht erst nach Ablesung aller Wasserzähler zum Jahreswechsel fest. Eine neue Berechnung der ab 1.12023 geltenden Gebühren kann erst im Frühjahr 2023 erfolgen. Die Gebühren können ausnahmsweise rückwirkend in Kraft treten, wenn dies vorher öffentlich bekannt gemacht worden ist.

 

Haushaltspläne der Kindertageseinrichtungen

Der Gemeinderat hatte auch über die Haushaltspläne 2023 für die beiden Kindergärten in Biberach und Schießen zu entscheiden. Für die Kindertagesstätte in Biberach wird mit Einnahmen in Höhe von 411.140 € gerechnet, die Ausgaben werden sich voraussichtlich auf 547.615 € belaufen. In Schießen betragen die Einnahmen voraussichtlich 485.800 € und die Ausgaben 584.700 €. Das Defizit teilen sich Gemeinde (80%) und die jeweilige Kirchenstiftung (20 %). Dies bedeutet, dass sich der gemeindliche Anteil für den Betrieb der Einrichtung in Biberach und in Schießen auf jeweils über 250.000 € summiert. Zu Recht bemängelt der Gemeinderat die unzureichende Finanzausstattung durch den Freistaat Bayern. Die Eltern beteiligen sich in Biberach mit rund 48.000 € und in Schießen mit rund 53.000 € an der Finanzierung der Einrichtungen. Bürgermeister und Gemeinderat nutzten die Sitzung um den beiden anwesenden Leiterinnen den Dank der Gemeinde für den engagierten Einsatz der Teams in der Betreuung der jüngsten Gemeindeeinwohner zu danken. Angesichts der stark steigenden Personal- und Energiekosten wird eine (moderate) Anpassung der Elternbeiträge zum Kindergartenjahr 2023/24 unumgänglich sein. In beiden Einrichtungen müssen auch die Personalschlüssel im Auge behalten werden.

 

Im nichtöffentlichen Teil hat sich der Gemeinderat mit dem Jahresabschluss 2021 und dem Wirtschaftsplan 2023 für die Bildungszentrum für Familie, Umwelt und Kultur am Kloster Roggenburg gGmbH befasst und den Auftrag zur Projektbegleitung beim Gigabitausbauförderverfahren an die Breitbandberatung Bayern GmbH erteilt. Ferner musste sich das Gremium mit Grundstücksangelegenheiten und Fragen zur Umsetzung des Bauzwanges im Baugebiet „Zimmerplätze“ in Roggenburg beschäftigen. Auch eine Widerspruchsangelegenheit musste nochmals aufgerollt werden.