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Veröffentlicht am: 27.07.2022

Aus der Sitzung vom 26.07.2022

Baugesuch

Nach kurzer Diskussion bezüglich der Ausgestaltung einer Dachgaube stimmte der Gemeinderat dem Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus in Schießen, Kornblumenweg 3, mehrheitlich zu.

 

Regionalplan

Der Regionalverband Donau-Iller hat im Jahr 2015 die 5. Teilfortschreibung des Regionalplans zur Nutzung der Windkraft abgeschlossen. Damit sollte der Nutzung der Windenergie mehr Raum gegeben werden. Nach dem „Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung der Region Donau-Iller“ müssen im Regionalplan Standort für regionalbedeutsame Windkraftanlagen als Vorranggebiete und die übrigen Gebiete der Region als Ausschlussgebiete, in denen regionalbedeutsame Windkraftanlagen nicht zulässig sind, festgelegt werden. Abweichende Vorgaben in den Landesplanungsgesetzen der Länder finden in der Region Donau-Iller keine Anwendung. Die 5. Teilfortschreibung „Nutzung der Windkraft“ weist für das Gebiet der Gemeinde Roggenburg kein Vorranggebiet für die Windkraft aus. Damit ist die Planung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet nicht möglich, da die Regelung im Staatsvertrag dem entgegensteht.

Mit diesen Einschränkungen lassen sich die Ziele der Bundesregierung nicht erreichen. Der Gemeinde ist sehr wohl bekannt, dass neben dem fehlenden Vorranggebiet im Regionalplan auch Einschränkungen durch die Luftraumüberwachung des Hubschrauberstandortes in Laupheim und eventuell auch ausgewiesene Hubschraubertiefflugzonen in der Region und insbesondere im Gemeindegebiet zu berücksichtigen sind. Die aktuelle Rechtslage verhindert aber, dass sich die Gemeinde mit diesen Themen auseinandersetzen und untersuchen kann, ob Standorte für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet überhaupt möglich und wirtschaftlich sind. Für die Umsetzung der Energiewende auf dem Gebiet der Gemeinde könnte Windkraft eine bedeutende Rolle spielen. Der Gemeinderat folgte daher einstimmig dem Vorschlag von Bürgermeister Mathias Stölzle, beim Regionalverband die Änderung des Staatsvertrages und die Fortschreibung des Kapitels „Nutzung der Windkraft“ zu beantragen.

 

Ganztagsförderungsgesetz

Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter entsteht ein Rechtsanspruch für ganztägige Betreuung ab dem Schuljahr 2026/2027. Auch die Gemeinde Roggenburg muss für alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule Roggenburg spätestens zu diesem Zeitpunkt eine bedarfsgerechte Betreuung (Montag bis Freitag bis 18 Uhr, Ferienbetreuung) anbieten. Die Gemeindeverwaltung hat den Gemeinderat zu diesem komplexen Thema erstmals ausführlich informiert und wird nun in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung des Landkreises Neu-Ulm und ggfs. der benachbarten Kommunen ein Konzept für die Umsetzung erarbeiten. Das Gremium bemängelt, dass hier erhebliche finanzielle Aufwendungen auf die Gemeinde Roggenburg zukommen und die staatlichen Zuwendungen nicht auskömmlich sein werden. Auch der Mangel an pädagogischen Fachkräften schafft schwierige Rahmenbedingungen.

 

Jahresrechnung KiTa Schießen

Die Jahresrechnung 2021 für die Kindertageseinrichtung St. Marien in Schießen schließt mit Soll-Einnahmen von 490.255,02 € und Soll-Ausgaben in Höhe von 487.567,42 € ab. Kämmerer Johannes Stötter erläuterte den Mitgliedern des Gemeinderates die Besonderheiten des Haushaltsjahres. Bürgermeister Mathias Stölzle dankte allen Verantwortlichen, die sich tagtäglich um das Wohl und eine optimale Betreuung der Kinder kümmern.

 

Realsteuerhebesätze

Den Gemeinden steht das Aufkommen aus der Grund- und Gewerbesteuer zu, gleichzeitig haben Sie das Recht, über die Hebesätze zu entscheiden. Alljährlich berät der Gemeinderat, ob eine Veränderung der Steuersätze angebracht ist. Für das Haushaltsjahr 2023 bleibt alles wie gehabt – die Grund- und Gewerbesteuern werden weiterhin zu den aktuellen Hebesätzen berechnet.

 

Finanzlage

Die Gemeindeverwaltung hat einen ausführlichen Rechenschaftsbericht über den Verlauf der Haushaltsjahres 2021 erstellt und diesen zusammen mit der Jahresrechnung dem Gemeinderat zur Information vorgelegt. Im Verwaltungshaushalt wurden rund 6.435.000 € in Einnahmen und Ausgaben umgesetzt, im Vermögenshaushalt waren es ca. 2.832.000 €. Die Jahresrechnung und die Rechnungsführung werden nun durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft, erst nach dieser Kontrolle erfolgt die Entlastung durch den Gemeinderat. Auch zum aktuellen Haushaltsjahr berichtet Kämmerer Johannes Stötter dem Gemeinderat über den Stand der Dinge. Erfreulicherweise stellt sich die Einnahmensituation etwas besser dar, als bei Erstellung des Haushaltplanes absehbar gewesen ist, die Ausgaben und Investitionen zeigen keine besonderen Auffälligkeiten. Durch den Zufluss erheblicher staatlicher Zuwendungen für die Ertüchtigung der Wasserversorgung Roggenburg konnte auch der Schuldenstand deutlich reduziert werden.

 

Im nichtöffentlichen Teil hat der Gemeinderat die Ingenieurleistungen zum Neubau des Trinkwasserbrunnens Biberach an das Ingenieurbüro KlingConsult, Krumbach, vergeben. Für die Erneuerung der Server in der Gemeindeverwaltung wurde der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt. Einem Widerspruch gegen Erschließungsbeitragsbescheide konnte der Gemeinderat nicht abhelfen, da die Festsetzungen nach aktuellem Rechtsstand erfolgt sind. Schließlich hat sich das Gremium noch mit Grundstücksangelegenheiten befasst.