Zur Startseite springenZum Inhalt springenZum Fußbereich springen
Lesezeit:
Veröffentlicht am: 01.06.2022

Aus der Sitzung vom 31.05.2022

Bauvoranfrage Wohnanlage Dirrfelder Straße

Zum zweiten Mal hat sich der Gemeinderat mit der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses – nun mit 8 Wohneinheiten – in der Dirrfelder Straße 8, Biberach, befasst. Der Baukörper wurde so umgeplant, dass im untersten Geschoss nun keine Wohnung mehr enthalten ist und sich das Bauvorhaben auf zwei Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss reduziert. Da für diesen Bereich kein Bebauungsplan vorhanden ist, muss das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt werden – es muss sich also nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung erfüllt das Vorhaben diese Voraussetzungen, da nach aktueller Rechtssprechung die Zahl der Wohneinheiten kein Einfügekriterium darstellt. Bürgermeister Mathias Stölzle verweist auf die Einwände und Bedenken aus der Nachbarschaft, die sich inbesondere gegen die hohe Zahl der Wohneinheiten und die massive Bebauung des Grundstücks ausspricht. Die Anlieger haben auch ihre Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinde keinen Bebauungsplan zur Verhinderung des Bauvorhabens aufstellen möchte. Bürgermeister Stölzle weist auch darauf hin, dass mit dem Vorhaben dringend benötigter Wohnraum geschaffen wird und das Vorhaben alle gesetzlichen Vorgaben einhält. Vor 40 Jahren haben in der Dirrfelder Straße über 60 Menschen gewohnt – heute sind es noch 20. Von einer Überbeanspruchung der gemeindlichen Infrastruktur könne somit wohl nicht gesprochen werden. Nach kontroverser Diskussion erteilte der Gemeinderat bei vier Gegenstimmen dem Vorhaben das gemeindliche Einverständnis.

Weitere Baugesuche

Dem Antrag zum Anbau an ein Einfamilienhaus in Meßhofen, Heckenweg 4, erteilte der Gemeinderat einstimmig seine Zustimmung. Auch der Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Ingstetten, Pappelweg 9, wurde – unter Auflagen – genehmigt.

Ertüchtigung der Wasserversorgung

Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth hat für die Ertüchtigung der Wasserversorgung einen staatlichen Zuschuss in Höhe von knapp 885.000 € überwiesen und damit dem gemeindlichen Antrag vollständig entsprochen. Mit dieser Hilfe konnten nun 1,2 Millionen Euro Schuldendienst geleistet und die gemeindlichen Verbindlichkeiten deutlich reduziert werden.

Am derzeit stillgelegten Trinkwasserbrunnen in Biberach laufen in diesen Tagen weitere Untersuchungen, so dass in Kürze ein Sanierungskonzept vorgestellt werden kann.

Das Ingenieurbüro Wassermüller, welches das Großprojekt der Ertüchtigung der Wasserversorgung Roggenburg federführend begleitet hat, ist bei seiner abschließenden Untersuchung zum Ergebnis gekommen, dass nun sämtliche Mängel an der hydraulischen Anlage der neuen Trinkwasserhochbehälter beseitigt worden sind und das Vorhaben damit insgesamt baulich abgeschlossen ist. Mit dieser Feststellung sind Beitragsrechtliche Auswirkungen verbunden: Für alle Baumaßnahmen im Gemeindegebiet, die nun begonnen werden, gilt ein neues Beitragsrecht. Satzung und Berechnung werden nun durch die Gemeindeverwaltung gefertigt und dem Gemeinderat vermutlich im III. Quartal zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Im nichtöffentlichen Teil hat der Gemeinderat beschlossen, die Winterdienstarbeiten neu auszuschreiben, nachdem der aktuelle Auftragnehmer aus gesundheitlichen Gründen um Auflösung des Dienstleistungsvertrages gebeten hat.

Im Bereich der Abwasserbeseitigung müssen an der Kläranlage in Schießen neue Belüfterplatten im Belebungsbecken eingebaut werden. Den entsprechenden Auftrag hat der Gemeinderat einstimmig erteilt. Weiterhin hat sich der Gemeinderat mit Vertrags- und Grundstücksangelegenheiten beschäftigt.