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Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
Kontakt:Annette Istl
Tel.: 07300 9696-13
E-Mail: annette.istl@roggenburg.de
Kontakt:Dieter Kohlmann
Tel.: 07300 9696-12
E-Mail: dieter.kohlmann@roggenburg.de
Kontakt:Birgit Halder
Tel.: 07300 9696-19
E-Mail: birgit.halder@roggenburg.de