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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
Kontakt:Johannes Stötter
Tel.: 07300 9696-15
E-Mail: johannes.stoetter@roggenburg.de