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Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.

    An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt:Johannes Schmid
Tel.: 07300 9696-0
E-Mail: johannes.schmid@roggenburg.de
Kontakt:Joachim Graf
Tel.: 07300 9696-0
E-Mail: joachim.graf@roggenburg.de
Kontakt:Annette Istl
Tel.: 07300 9696-13
E-Mail: annette.istl@roggenburg.de
Kontakt:Mathias Stölzle
Tel.: 07300 9696-0
E-Mail: buergermeister@roggenburg.de