Zur Startseite springenZum Inhalt springenZum Fußbereich springen
Zurück

Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
Kontakt:Stefan Hiller
Tel.: 07300 9696-16
E-Mail: stefan.hiller@roggenburg.de