Bebauungsplan "Bollentenne West" im Ortsteil Schießen

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Bebauungsplan Bollentenne West - Plangebiet

Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplans und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Bebauungsplan

“Bollentenne West“

Ortsteil Schießen – Gemeinde Roggenburg

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Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27.05.2025 beschlossen, den Bebauungsplan “Bollentenne West" OT Schießen Gemeinde Roggenburg aufzustellen.

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand des Ortsteils Schießen der Gemeinde Roggenburg und wird über die Ortsstraßen Edelweißweg und Silberdistelweg erschlossen. Das Plangebiet besitzt eine Fläche von ca. 2,64 ha.

Zweckbestimmung  Allgemeines Wohngebiet WA
Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne des § 4 der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist. Die Ausnahmen des § 4 Abs. 3 Ziff. 1;2;3;4 und 5 BauNVO sind nicht zugelassen.

Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans
Im Geltungsbereich des Plangebietes befinden sich folgende Grundstücke (Gemarkung Schießen):
Fl.-Nrn. 217; 217/1; 217/2 217/3; 217/4; 218 Teilfläche (Silberdistelweg); 223; 223/1; 223/2; 228; 228/1; 228/2; 228/3; 228/4; 230; 230/2; 230/3; 230/4; 230/5; 230/6

Der Bebauungsplan “Bollentenne West" OT Schießen Gemeinde Roggenburg wird auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) geändert worden ist durchgeführt.

Diese Bekanntmachung sowie der Vorentwurf des Bebauungsplans “Bollentenne West" OT Schießen Gemeinde Roggenburg bestehend aus vorläufiger Planzeichnung, Satzung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 13.01.2026 werden im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Zeit vom

vom 23.01.2026 bis einschließlich 23.02.2026

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Roggenburg unter (https://roggenburg.de/bauen-gewerbe/bauleitplanung) einsehbar.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Roggenburg, Prälatenhof 2, 89297 Roggenburg, Zimmer 11 während der allgemeinen Geschäftszeiten einzusehen. Die Planerörterung mit einem sachkundigen Vertreter der Verwaltung ist möglich.

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind laut Umweltbericht verfügbar:

  • Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt
  • Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
  • Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt
  • Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
  • Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
  • Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts
  • Erhalt der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden
  • Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes

 

Neben dem Umweltbericht liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/ Aussagen aus:

  • Schalltechnische Voruntersuchung zum Bebauungsplan „Bollentenne II“ Gemeinde Roggenburg - Ortsteil Schießen, Bericht-Nr. ACB-0920-9170/03 Stand 03.09.2020 des IB ACCON GmbH, Provinostraße 52, 86153 Augsburg
  • Schalltechnische Untersuchung zum Bauleitplanverfahren “Gewerbegebiet Süd-Ost Schießen“ in der Gemeinde Roggenburg, Bericht-Nr. ACB-0921-216076/02 Stand 15.09.2021 des IB ACCON GmbH, Provinostraße 52, 86153 Augsburg

 

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann hat dabei die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus (bauamt@roggenburg.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Vorentwurf Bebauungsplan “Bollentenne West" OT Schießen Gemeinde Roggenburg.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannte Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Roggenburg, den 19.01.2026

Gemeinde Roggenburg
Mathias Stölzle
Erster Bürgermeister

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Unterlagen zum Download: