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Bauantrag, Formulare und Wissenswertes

Eigenformular der Gemeinde

Einreichungsfrist von Bauanträgen

Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass aus organisatorischen Gründen in der Sitzung des Gemeinderates lediglich über die Bauanträge beraten werden kann, die vollständig und spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Bei einem späteren Eingang können diese erst in der darauffolgenden Sitzung behandelt werden. Wir bitten um Beachtung!

Außerdem bitten wir Sie uns die Pläne Ihres Bauantrages auch in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Gerne auch per Mail an bauamt@roggenburg.de. Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung der digitalen Pläne nicht das Einreichen in Papierform ersetzt. Diese werden weiterhin benötigt.

 

Eigenformular der Gemeinde

Formulare & Hinweise RUND UMS BAUEN

Im "Rathaus Digital" finden Sie unter dem Punkt "Bauvordrucke" u.a.:

  • eine Checkliste zum Bauantrag,
  • den Link zu den aktuellen Bauformularen
  • das Merkblatt zur Nachbarbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren
  • den Antrag auf Bauwasseranschluss
  • den Antrag auf Herstellung/Änderung des Wasseranschlusses
  • einen Antrag auf Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage

 

Hinweis: Im Gemeindegebiet gilt zudem eine eigene Stellplatzsatzung. Bei Neubauvorhaben und Änderungen im Bestand sind die Regelungen hierfür zu beachten. Sie finden die Satzung zum Download im Bereich "Satzungen und Verordnungen".

 

Merkblatt zur Nachbarbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren

Nachbarbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren - Gebühren und Hinweise

Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens müssen diejenigen Nachbarn, die in ihren geschützten Rechten berührt sind oder sein können, von dem Bauvorhaben informiert werden (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BayBO). Dazu sind der Lageplan und die Bauzeichnungen (Eingabepläne) den Nachbarn zur Unterschrift vorzulegen.

Der Bauherr kann in besonderen Fällen beantragen, dass die Nachbarbeteiligung durch die Gemeinde erfolgen soll (Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO). Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf, dass die Gemeinde diese Aufgabe des Bauherrn übernimmt.

Die Gemeinde Roggenburg führt die Nachbarbeteiligung nur in besonders begründeten Fällen durch. Die Benachrichtigung ist kostenpflichtig (25 € je Nachbar/ Nachbarbeteiligung gem. Ziff. 2.I.1/1.33 des Kostenverzeichnis-KVz). Der Antrag ist mit dem Bauantragsformular (Ziff. 5) zu stellen.

 

Deckblatt der Broschüre Sparen Sie Zeit und Geld

Service für Bauherren - Lageplan und Nachbarschaftsverzeichnis

Der amtliche Lageplan mit Nachbarschaftsverzeichnis, als maßgeblicher Bestandteil eines Bauantrags, kann auch über die Gemeinde erworben werden. Bisher haben Bauherren diesen Plan nur über das Vermessungamt erhalten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.

Wir weisen darauf hin, dass der Plan 36,00 EUR pro Stück kostet. Diese Gebühr wird direkt an das Vermessungsamt weitergeleitet, sie wird nur im Namen der Vermessungsverwaltung erhoben.

Selbstverständlich können Sie auch weiterhin den amtlichen Plan direkt beim Vermessungsamt beantragen.

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Bei weiteren Fragen rund zu diesen Themen steht Ihnen unser Bauamt gerne zur Verfügung.