Bei allen Fragen rund zu diesen Themen steht Ihnen unser Bauamt gerne zur Verfügung.
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Bauantrag, Formulare und Wissenswertes
Baugenehmigungsbehörde für den Einzugsbereich der Gemeinde Roggenburg ist das Landratsamt Neu-Ulm.
Um eine entsprechende Genehmigung zu erhalten ist es zunächst erforderlich, sich von einem geeigneten Architekten bzw. Planer die entsprechenden Antragsunterlagen (Anträge, Baubeschreibung, Pläne etc.) anfertigen zu lassen. Anschließend ist der Bauantrag in dreifacher Ausfertigung bei der Gemeinde Roggenburg einzureichen. Bitte beachten Sie, dass für den Landkreis Neu-Ulm noch kein digitales Genehmigungsverfahren möglich ist!
Nach Prüfung der Antragsunterlagen durch unser Bauamt entscheidet je nach Vorhaben die Verwaltung oder der Gemeinderat über die Erteilung bzw. Versagung des „gemeindlichen Einvernehmens“. Bitte beachten Sie hierzu auch die unten genannte Frist zur Einreichung von Bauanträgen!
Dieses "gemeindliche Einvernehmen" ist jedoch nicht als endgültige Genehmigung oder Ablehnung des Bauantrags, sondern vielmehr als eine, die Interessen der Gemeinde berücksichtigende, Stellungnahme zu sehen, welche für die spätere Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde mit maßgebend ist.
Ob das jeweilige Vorhaben letztendlich baugenehmigungsfähig ist, hängt von den für das entsprechende Baugrundstück einschlägigen baurechtlichen Vorschriften (z. B. Bebauungsplan) ab. Bei Fragen zu Ihrem Bauvorhaben stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Einreichungsfrist von Bauanträgen
Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass aus organisatorischen Gründen in der Sitzung des Gemeinderates lediglich über die Bauanträge beraten werden kann, die vollständig und spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Bei einem späteren Eingang können diese erst in der darauffolgenden Sitzung behandelt werden. Wir bitten um Beachtung!
Die aktuellen Sitzungstermine finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.
Außerdem bitten wir Sie uns die Pläne Ihres Bauantrages auch in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Gerne auch per Mail an bauamt@roggenburg.de. Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung der digitalen Pläne nicht das Einreichen in Papierform ersetzt. Diese werden weiterhin benötigt.
Formulare & Hinweise RUND UMS BAUEN
Im "Rathaus Digital" finden Sie unter dem Punkt "Bauvordrucke" u.a.:
- eine Checkliste zum Bauantrag,
- den Link zu den aktuellen Bauformularen
- das Merkblatt zur Nachbarbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren
- den Antrag auf Bauwasseranschluss
- den Antrag auf Herstellung/Änderung des Wasseranschlusses
- einen Antrag auf Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage
Hinweis: Im Gemeindegebiet gilt zudem eine eigene Stellplatzsatzung. Bei Neubauvorhaben und Änderungen im Bestand sind die Regelungen hierfür zu beachten. Sie finden die Satzung zum Download im Bereich "Satzungen und Verordnungen".
Nachbarbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren - Gebühren und Hinweise
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens müssen diejenigen Nachbarn, die in ihren geschützten Rechten berührt sind oder sein können, von dem Bauvorhaben informiert werden (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BayBO). Dazu sind der Lageplan und die Bauzeichnungen (Eingabepläne) den Nachbarn zur Unterschrift vorzulegen.
Der Bauherr kann in besonderen Fällen beantragen, dass die Nachbarbeteiligung durch die Gemeinde erfolgen soll (Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO). Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf, dass die Gemeinde diese Aufgabe des Bauherrn übernimmt.
Die Gemeinde Roggenburg führt die Nachbarbeteiligung nur in besonders begründeten Fällen durch. Die Benachrichtigung ist kostenpflichtig (25 € je Nachbar/ Nachbarbeteiligung gem. Ziff. 2.I.1/1.33 des Kostenverzeichnis-KVz). Der Antrag ist mit dem Bauantragsformular (Ziff. 5) zu stellen.
Service für Bauherren - Lageplan und Nachbarschaftsverzeichnis
Der amtliche Lageplan mit Nachbarschaftsverzeichnis, als maßgeblicher Bestandteil eines Bauantrags, kann auch über die Gemeinde erworben werden. Bisher haben Bauherren diesen Plan nur über das Vermessungamt erhalten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.
Wir weisen darauf hin, dass der Plan 36,00 EUR pro Stück kostet. Diese Gebühr wird direkt an das Vermessungsamt weitergeleitet, sie wird nur im Namen der Vermessungsverwaltung erhoben.
Selbstverständlich können Sie auch weiterhin den amtlichen Plan direkt beim Vermessungsamt beantragen.