Analyse weniger wettbewerbsverzerrender Mittel und Stellungnahme der Bundesnetzagentur
Die Gemeinde Roggenburg hat eine Analyse gemäß Breitbandrichtlinie – BbR, Ziffer 4.1.3 durchgeführt, ob die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur nicht mit weniger Wettbewerb verzerrenden Mitteln erreicht werden kann.
Die Ergebnisse sind im nachfolgendem Text dargestellt:
Dokumentation nach Nr. 4.1.3 BbR zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken in „schwarzen Flecken“
Nach Nr. 4.1.3 BbR ist die Gemeinde Roggenburg in Gebieten, die „schwarze Flecken" der Grundversorgung sind, verpflichtet, im Rahmen des Förderverfahrens:
- zu analysieren und dokumentieren, dass die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s und Upload-Geschwindigkeit von mindestens 2 Mbit/s nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln erreicht werden kann, und
- nachzuweisen, dass im Rahmen der Markterkundung die im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber einzeln schriftlich zu ihren Ausbauplänen befragt worden sind und die danach für den Netzausbau/die Netzmodernisierung getätigten und geplanten Investitionen für eine Bedarfsdeckung nicht ausreichen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt.
Zu 1.: Dokumentation zum Vorhandensein weniger wettbewerbsverzerrender Mittel
Die Gemeinde Roggenburg kommt zu dem Ergebnis, dass ein Aus- bzw. Aufbau von NGA-Netzen im Erschließungsgebiet nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln möglich erscheint:
Begründung:
Die Gemeinde Roggenburg hat einen Versorgungsbedarf von min. 50 Mbit/s festgestellt und die zwei Erschließungsgebiete in Karten veröffentlicht. Ein Erschließungsgebiet stellt einen "weißen Fleck der Grundversorgung" und ein Erschließungsgebiet stellt einen "schwarzen Fleck der Grundversorgung" dar. In den Erschließungsgebieten hat kein Netzbetreiber im Zuge des Markterkundungsverfahrens seine Absicht erklärt eigenwirtschaftlich auszubauen. Der vorliegende Versorgungsbedarf in den beiden Erschließungsgebieten kann mit der vorhandenen Infrastruktur nicht befriedigt werden (Weißer Fleck und Schwarzer Fleck).
In den definierten Kumulationsgebieten hat die Bundesnetzagentur keine vorabregulierten Vorleistungsprodukte festgestellt. (Siehe Ergebnis Vorabregulierung).
Die Gemeinde Roggenburg verfügt nicht über eigene Breitbandversorgungsinfrastruktur. Es sind keine örtlich tägigen Energieversorger bekannt, die ein TK-Netz günstiger betreiben könnten.
Die Gemeinde Roggenburg hat zudem mit Schreiben vom 29.04.13 eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat folgende Stellungnahmen abgegeben: siehe ...Ergebnis der Vorabregulierung...
Zu 2.: Dokumentation der nicht ausreichenden Investitionen von Netzbetreibern und hoher Marktzutrittsschranken
Die Gemeinde Roggenburg ist nach dem Ergebnis der Bedarfsabfrage und der Markterkundung zu dem Schluss gekommen, dass die von den Netzbetreibern getätigten und geplanten Investitionen nicht ausreichen, um die Nachfrage zu befriedigen und es hohe Marktzutrittsschranken für eine NGA-Versorgung gibt.
Begründung:
Die von der Gemeinde Roggenburg durchgeführte Abfrage des Telekommunikationsmarktes hat ergeben, dass in den Kumulationsgebieten jetzt und in den nächsten drei Jahren kein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen einen eigenwirtschaftlichen und bedarfsgerechten Ausbau vornehmen wird.
Ferner haben die Netzbetreiber in der individuellen Markterkundung keine Mitteilung abgegeben, dass in den letzten 3 Jahren Ausbaumaßnahmen in den Erschließungsgebieten vorgenommen wurden.
Somit wird festgestellt, dass für diese beiden Erschließungsgebiete in Bezug auf den vorliegenden Versorgungsbedarf ein Marktversagen vorliegt.
Der Aufbau eines NGA-Netzes erfordert aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in der Gemeinde Roggenburg eine umfangreiche Errichtung einer Breitbandinfrastruktur. Die hierfür zu tätigenden hohen Investitionen sind für Netzbetreiber aufgrund des teilweise geringen Kundenpotentials unwirtschaftlich und stellen hohe Markteintrittsschranken dar.
Roggenburg, den 17.07.2014
Mathias Stölzle
Erster Bürgermeister