Aus der Sitzung vom 07.04.2026
Baugesuche
In der Sitzung standen mehrere Baugesuche zur Beratung und Beschlussfassung an:
· Für den Bauantrag zum Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Ingstetten, An der Breite 7, wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
· Der Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten und Stellplätzen in Roggenburg, Schubertstraße 2, benötigt je eine Befreiung von der Festsetzung im Bebauungsplan bezüglich der Zahl der Vollgeschosse und für ein Flachdach am Nebengebäude. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden ähnliche Befreiungen in der Vergangenheit bei anderen Baugesuchen bereits erteilt, so dass auch hier der Gemeinderat einstimmig seine Genehmigung erteilt hat.
· Derzeit entsteht in der Dirrfelder Straße 8, Biberach, ein Mehrfamilienhaus. Der Bauwerber hat für das laufende Projekt einen Tekturantrag vorgelegt, da er die Baumaßnahme abweichend vom genehmigten Bauvorhaben umsetzen möchte. Das Bauvorhaben wird in seinen Grundzügen nicht wesentlich verändert, somit fand auch dieser Antrag die Zustimmung des Gemeinderates. Bezüglich der Behandlung des Oberflächenwassers wurden Auflagen in die Genehmigung mit aufgenommen.
· Für das in Roggenburg entstehende Nahwärmenetz wird auf der Fl.Nr. 1228/18, Gemarkung Meßhofen, am östlichen Ortsrand von Roggenburg ein Satelliten-Blockheizkraftwerk in Container-Bauweise entstehen. Während die eigentliche Heizzentrale verfahrensfrei ist, muss für diesen Anlagenteil ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz durchgeführt werden. Seitens des Gemeinderates wurden keine Bedenken geltend gemacht, allerdings wurde eine intensive Eingrünung angeregt.
· Ein weiterer Bauantrag hat den Neubau einer Fahrzeughalle für das Feuerwehrgerätehaus in Biberach, Sonnenstraße 2, und den Umbau sowie die Sanierung des bestehenden Gerätehauses zum Inhalt. Der Gemeinderat hat hier ohne Änderung zugestimmt.
Gemeindehaushalt 2026
Der Gemeinderat hat mit dem Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes die Weichen für die Bewirtschaftung in diesem Jahr gestellt und die Schwerpunkte für die Investitionen und Unterhaltsmaßnahmen in diesem Jahr beschlossen. Der neue Haushalt hat ein Gesamtvolumen von 10,6 Mio. Euro, wovon 8 Mio. Euro auf den Verwaltungshaushalt und 2,6 Mio. € auf den Vermögenshaushalt entfallen. Die Gemeinde plant in diesem Jahr mit einem Gewerbesteueraufkommen von 900.000 € (Vorjahr 900.000 €), die Grundsteuer bringt Einnahmen von 403.000 € (Vorjahr 398.700 €). Die Einkommensteuerbeteiligung erreicht in diesem Jahr einen neuen Höchstwert von 2,46 Mio. € (Vorjahr 2,37 Mio. €) und der Freistaat Bayern wird Schlüsselzuweisungen in Höhe von 536.760 € (Vorjahr 839.732 €) überweisen. An den Landkreis Neu-Ulm ist eine Kreisumlage mit einem neuem Rekordwert von 2.092.360 € (Vorjahr 1.828.371 €) abzuführen. Erstmals seit dem Bestehen der Gemeinde Roggenburg kann der Verwaltungshaushalt nicht ausgeglichen werden – es müssen rund 380.000 € aus dem Überschuss des Jahres 2025 vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt zugeführt werden. Die Kreisumlage wird vermutlich in den Folgejahren weiterhin steigen. Die Gemeindeverwaltung wird die Einnahmenseite stets im Blick haben und auf der Ausgabenseite entsprechend umsichtig sparsam agieren. Die freiwilligen Ausgaben – insbesondere die Unterstützung der Vereine und Verbände – werden grundsätzlich in unveränderter Höhe auch in diesem Jahr fortgeführt.
Im Fokus der Investitionsausgaben stehen in diesem Jahr
- Abwasserbeseitigung
- KA Biberach: Phosphatfällstation
- Kanalinspektionen
- Kanalsanierung
- Prozessleitsystem Pumpwerk Alleeweg und V Schießen
- Sanierung Schachtdeckel
- Wasserrechtliche Verfahren
- Baugebiete
- Baugebiet Schießen: Beginn Erschließungsarbeiten
- Baugebiet Meßhofen: Beginn Erschließungsarbeiten
- BaugebeitG Ingstetten: Restausbau einer Erschließungsstraße
- Bauhof Meßhofen
- Ergänzung Ausstattung
- Ergänzung Winterdienst
- Breitbandausbau
- Gigabitausbau Bund (Lückenschlussprogramm)
- Gigabitausbau Land
- Bushaltestellen
- DFI-Anzeiger – Eigentumsübergang an die Gemeinde Roggenburg
- Energiewende
- PV-Anlage KiTa Biberach (Planung + Umsetzung)
- Projektgesellschaft PV-Anlage Schießen
- Projektgesellschaft PV-Anlage Unteregg-West
- Regionalwerk im Landkreis Neu-Ulm gKU
- Windenergie (Rechtsberatung, Gutachten, etc.)
- Feuerwehren
- Atemschutzgeräte Überdruck
- HLF 20 für die Feuerwehr Biberach (Abwicklung Zuwendungsverfahren)
- Ergänzung Ausstattung
- Sektionaltor FF Gerätehaus Schießen
- Generalsanierung und Neubau FF Gerätehaus Biberach (Planung + Zuschussantrag)
- Umrüstung Sirenen auf digitale Alarmierung
- Verlegung Sonnenstraße (Fahrbahn, Kanal, Strom, Telekom, Wasser)
- Friedhof
- Leichenhaus Ingstetten – Malerarbeiten
- Leichenhaus Schießen – Malerarbeiten
- Gemeindeverwaltung
- Errichtung Ladesäule
- Ersatzbeschaffung Möbel
- Erweiterung IT-Rechenzentrum
- Gewässerunterhalt
- Grunderwerb
- Ausgleichsflächen
- Tauschflächen
- Grundschule Roggenburg
- Beschaffung Tablets
- Neuorganisation Schülerverkehr zum 01.01.2027
- Satzungsrecht Gebühren zur Finanzierung Allgemeinkosten Mittagsbetreuung und Betreuungskosten „Randzeit“ im offenen Ganztag
- Schallschutzmaßnahme Musiksaal
• Investitionszuschüsse
- „Fördertopf“ für Vereine
- Investitionskostenzuschüsse an Vereine
- Kirchenstiftung Schießen: Sanierung Pfarrhof
- Sportverein Ingstetten: Flutlichtanlage
- Kindertageseinrichtungen
- KiTa Biberach und KiTa Schießen: Fluchtwegebeschilderung + Brandschutzordnung
- Kirchen
- Antoniuskapelle Unteregg: Deckenuntersuchung
- Wannenkapelle Meßhofen: Barrierefreier Zugang
- Planungskosten
- Änderung Flächennutzungsplan
- Bebauungsplan Baugebiet Meßhofen
- Bebauungsplan Baugebiet Schießen
- Bebauungsplan Freiflächen-PV
- Einbeziehungssatzungen
- Projekte
- Abbruch Gebäude Nordholzer Straße 6 in Meßhofen
- Anpassung Grund- und Gewerbesteuerhebesatz für das Jahr 2027 ff.
- Aufgabenrückübertragung Grund- und Gewerbesteuer und andere Aufgaben an die Gemeindeverwaltung Roggenburg (Auflösung Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung im Landkreis Neu-Ulm)
- Aufforstung Ausgleichsmaßnahme „Gewerbegebiet Schießen“ Fl.-Nr. 141 Gemarkung Schießen
- Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen Wasserschutzgebiete
- externer Informationssicherheitsbeauftragter
- externer Datenschutzbeauftragter
- Fairtrade Gemeinde
- Familienstützpunkt
- Familienzulage Bauplatz
- Feldwegeunterhalt durch Jagdgenossenschaften
- Förderprogramm „Bauberatung“
- Gut alt werden können in Roggenburg
- Helferkreis Asyl
- Innenentwicklungskonzept Dorferneuerung Meßhofen
- Integrierte Ländliche Entwicklung Iller-Roth-Biber
- Kommunale Wärmeplanung
- Kommunalwahlen 2026
- Personalratswahlen 2026
- Premiumspazierwanderwege
- Roggenburg hilft
- Spielplätze
- Biberach: Spielturm
- Allgemeine Instandhaltung
- Straßensanierung im gesamten Gemeindegebiet
- Wasserversorgung
- Ergänzung Ausstattung
- Ingstetten, Überprüfung der Löschwasserversorgung
- Trinkwasserbrunnen Biberach (Abwicklung Zuwendungsverfahren)
- Wasserrechtliche Verfahren
Die o. g. Investitionsausgaben sind im Haushalt 2026 eingeplant bzw. werden über Haushaltsreste aus dem Vorjahr getätigt.
Der IST-Schuldenstand zu Beginn des Jahres 2026 beträgt 2.647.373,53 €. Davon sind 1.746.998,53 € der gemeindlichen Wasserversorgung zuzuordnen. Für die Baumaßnahme am Kindergarten Schießen und für den Glasfaserausbau sind noch 234.375 € abzuzahlen. Das Darlehen für die Vorfinanzierung der Grundstücke von 666.000 € kann erst mit dem Verkauf der Baugrundstücke getilgt werden.
Im Haushaltsplan 2026 sind insgesamt 730.700 € als Darlehensaufnahme veranschlagt.
Es ist geplant aus dem Haushaltsjahr 2025 eine Kreditermächtigung in Höhe von 185.028 € in Anspruch zu nehmen und wurde daher als Haushaltseinnahmerest ins Jahr 2026 mitgenommen.
Unter Zugrundelegung einer Tilgung von 669.603,64 € wird die Gemeinde am Ende des Haushaltsjahres 2026 einen voraussichtlichen SOLL-Schuldenstand von 2.893.497,89 € haben.
Bei einem Einwohnerstand von 2.686 (Stand 30.06.2025) ergibt dies eine Pro-Kopf-Verschuldung von 1.077 € je Einwohner.
Damit wird die Gemeinde bei der Pro-Kopf-Verschuldung deutlich über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer kreisangehöriger Gemeinden liegen. Bei kreisangehörigen Gemeinden von 1000 Einwohner bis unter 3000 Einwohner beläuft sich die durchschnittliche Verschuldung auf ca. 835 € je Einwohner (Quelle: Landesamt für Statistik, Stand 30.06.2024). Der Landesdurchschnitt aller Gemeindegrößenklassen beträgt 1.288 € kommunale Schulden je Einwohner.
Werden die Darlehen zur Vorfinanzierung der staatlichen Zuwendungen, Investitionskostenzuschuss und Bauplatzgrundstücksverkäufe bei der Berechnung der Pro-Kopf-Verschuldung nicht berücksichtigt, so ergäbe sich bei einem Schuldenstand von 1.847.497,88 € eine Pro-Kopf-Verschuldung von 688 € je Einwohner. Bei dieser Betrachtung liegt die Gemeinde unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer kreisangehöriger Gemeinden. Werden auch noch die Darlehen für die kostenrechnenden Einrichtungen herausgerechnet, dann beträgt der langfristige Schuldenstand der Gemeinde Roggenburg 656.802,99 €, dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung von 245 €.
Der Rücklagenstand zum Beginn des Jahres 2025 beträgt 121.000,00 €. Am Ende des Haushaltsjahres 2026 wird die Allgemeine Rücklage mit ca. 80.000 € angesetzt.
Insgesamt sind im Finanzplanungszeitraum 2027 – 2029 Investitionen in Höhe von rund 4,5 Mio. € eingestellt.
Offene Ganztagsschule (OGTS)
Für den Betrieb der offenen Ganztagesschule an der Grundschule in Roggenburg hat der Gemeinderat nun eine Satzung verabschiedet. Der Besuch der OGTS ist für die Eltern von Montag bis Donnerstag jeweils bis 16 Uhr grundsätzlich gebührenfrei. Für eine Betreuung am Freitag bzw. unter der Woche nach 16 Uhr (Langgruppe) kann die Gemeinde Gebühren erheben, auch für den Mehraufwand, der mit der Logistik rund um die Verpflegung entsteht.
Diese Gebühren sind in der entsprechenden Gebührensatzung verankert. Beide Satzungen treten am 1.9.2026 in Kraft.
Fortschreibung Flächennutzungsplan
Im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind aus der Bevölkerung zahlreiche Anträge zur Änderung eingegangen. Diese wurden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung abgewogen und entschieden. Der Gemeinderat konnte dabei nur Anträge berücksichtigen, für welche ganz konkrete Projekte vorgesehen sind, reine Eventual- und Vorratsflächen können im laufenden Verfahren nicht weiterverfolgt werden.
Kommunale Wärmeplanung
Die Gemeinde Roggenburg hat im Zeitraum von September 2024 bis Januar 2026 zusammen mit den weiteren Kommunen Illertissen, Kellmünz, Oberroth und Unterroth eine Kommunale Wärmeplanung erstellen lassen. Die Erstellung erfolgte durch Energie Schwaben GmbH und energielenker projects GmbH in Zusammenarbeit mit der Verwaltung sowie unter Einbindung relevanter Akteure (z. B. Energieversorger, Schornsteinfeger, Gewerbe, Öffentlichkeit).
Die Wärmeplanung dient als strategisches Instrument und entfaltet keine unmittelbare rechtliche Verpflichtung für Bürgerinnen und Bürger. Sie zeigt vielmehr mögliche Entwicklungspfade für eine langfristig klimaneutrale Wärmeversorgung auf.
Wesentliche Erkenntnisse aus dem Endbericht wurden am 24.03.2026 in einer Informationsveranstaltung in der Historischen Schranne Illertissen sowie online der Öffentlichkeit vorgestellt und ist auf der Website der ILE Iller-Roth-Biber veröffentlicht.
Der Endbericht und die Teilgebietssteckbriefe sowie die dargestellten Maßnahmen und Handlungsempfehlungen wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Erneuerbare Energien
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche strebt aktuell eine Neuausrichtung der Energiewende an – weg vom rein quantitativen Ausbau hin zu stärkerer Systemintegration, Kostenkontrolle und Marktorientierung. Grundsätzlich ist dieser Ansatz nachvollziehbar, greift in der konkreten Ausgestaltung jedoch zu kurz und läuft Gefahr, zentrale strukturelle Probleme weiter zu verschärfen.
Die jüngst veröffentlichten Ausschreibungsergebnisse (Wind an Land – der BNetzA) vom 31.03.2026 verdeutlichen die Schieflage eindrücklich: Von dem gesamten Zuschlagsvolumen entfielen lediglich 0,89 % auf Bayern – faktisch wurde nur ein einziges bayerisches Projekt bezuschlagt. Der Ausbau der Windenergie konzentriert sich damit nahezu ausschließlich auf Norddeutschland, während im Süden kaum neue Kapazitäten entstehen.
Gleichzeitig wird politisch verstärkt über Redispatch-Maßnahmen und Netzengpässe diskutiert. Anlagen werden abgeschaltet und entschädigt, weil der Strom nicht dorthin transportiert werden kann, wo er benötigt wird (Eben in Süddeutschland in Bayern!). Diese Entwicklung ist weder volkswirtschaftlich sinnvoll noch langfristig politisch gewollt.
Hinzu kommt, dass die öffentliche Debatte teilweise auf unzutreffenden Annahmen basiert: So wurde zuletzt kommuniziert, es würden jährlich rund 3 Milliarden Euro für Redispatch aufgewendet. Tatsächlich entfielen laut einer aktuellen Analyse (u. a. Spiegel) davon lediglich 435 Millionen Euro auf erneuerbare Energien – obwohl diese mittlerweile den Hauptanteil der Stromproduktion stellen. Der überwiegende Teil der Kosten entsteht weiterhin im konventionellen Kraftwerksbereich. Gleichzeitig erreichen über 96 % des erneuerbaren Stroms die Verbraucher – ein klarer Beleg für die Effizienz des Systems.
Vor diesem Hintergrund erscheint es widersprüchlich, den Ausbau der erneuerbaren Energien – insbesondere im Süden – weiter zu bremsen. Denn das eigentliche strukturelle Problem bleibt bestehen:
Der Strombedarf liegt im Süden, der Ausbau erfolgt im Norden – bei gleichzeitig unzureichender Transportinfrastruktur, die auch mittel- bis langfristig nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen wird.
Der Gemeinderat hat daher einstimmig beschlossen, sich an den Abgeordneten im Deutschen Bundestag mit dem Antrag zu wenden, dass der Ausbau erneuerbarer Energien nicht durch nachträgliche Änderungen gefährdet wird.
Im nichtöffentlichen Teil hat der Gemeinderat sich mit Vertrags- und Grundstücksangelegenheiten befasst, sowie Personalthemen diskutiert und entschieden.

