Aus der Sitzung vom 07.10.2025
Einführung Heimat-Info App
Die Gemeinden der ILE Iller-Roth-Biber überlegen die gemeinsame Einführung der Heimat-Info App, die bayernweit bereits mehr als 800 Kommunen zur direkten und zuverlässigen Information ihrer Bürgerschaft erfolgreich nutzen. Die Heimat-Info App bietet eine ideale Plattform, um die Bürger mit aktuellen Informationen aus der Verwaltung, über Straßensperrungen, Veranstaltungen oder Warnmeldungen zu versorgen. Sie ermöglicht es, Informationen direkt an die Smartphones der Bürger zu senden – sei es zu tagesaktuellen Themen oder längerfristig geplanten Ereignissen. Die Möglichkeit, kurzfristig zu aktuellen Themen zu informieren ist eine wertvolle Ergänzung zum Mitteilungsblatt.
Die App stellt aber auch insbesondere eine wertvolle Unterstützung für die Öffentlichkeitsarbeit der örtlichen Vereine und Organisationen dar, indem sie ihnen ermöglicht, ihre Veranstaltungen und Neuigkeiten einfach und effektiv zu kommunizieren.
Die Präsentation der Firma Cosmema hat die Mitglieder des Gemeinderates absolut überzeugt, die Einführung wurde einstimmig beschlossen.
Friedhofsgebühren
Alle zwei Jahre beschäftigt sich der Gemeinderat mit der Entwicklung der Bestattungsgebühren. Im aktuellen Kalkulationszeitraum (Jahre 2024 und 2025) errechnet sich in diesem Bereich ein Rekorddefizit von über 74.000 €, das aus allgemeinen Haushaltsmitteln auszugleichen ist. Im Wesentlichen werden bei einem Sterbefall drei Gebühren relevant: Die Bestattungsgebühr, welche die eigentliche Grablegung – also die Dienstleistung der Bestattungsfirma – betrifft. Die Gebühr für das Leichenhaus und die Grabgebühr – welche die Kosten der Grabstätte abdecken soll.
Im Bereich der Bestattungsgebühr genügt eine geringfügige Anpassung (Anhebung um 50 €) um wieder kostendeckend zu sein.
Im Bereich des Leichenhauses müsste die Gemeinde pro Sterbefall einen Betrag von 1.267 € in Rechnung stellen, in diesem Bereich wird eine Kostendeckung nie möglich sein. Ab Januar 2026 wird pro Sterbefall eine Vorhaltegebühr in Höhe von 150 € (bisher 100 €) und je angefangenem Nutzungstag von 100 € (bislang 50 €) erhoben.
Die Kosten der gesamten Friedhofsanlage wird über die Grabgebühr abgewickelt. Nach intensiver und kontroverser Diskussion hat sich der Gemeinderat mehrheitlich darauf verständigt, dass über diese Gebühr künftig 60 % der tatsächlichen Kosten abgedeckt werden sollen. Dies bedingt eine deutliche Steigerung der Grabgebühren, die – verständlicherweise – nicht jedem gefallen werden. Angesichts der finanziellen Gesamtsituation im kommenden Haushaltsjahr ist eine deutliche Anpassung aber unumgänglich. Trotz der – teilweise – drastischen Erhöhung wird sich für die Jahre 2026 und 2027 voraussichtlich erneut ein Defizit von in Summe rund 60.000 € ergeben, das aus allgemeinen Haushaltsmittel ausgeglichen werden muss.
Verwaltungskostensatzung
Die Gemeinden sind angehalten, für ihre Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis – das sind alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft - Kosten zu erheben. Die Details regelt eine Kostensatzung, die durch den Gemeinderat ergänzt und redaktionell an die neueste Mustersatzung angepasst worden ist.
Geschwindigkeitsreduzierung im Ortskern von Meßhofen
Beim Ortsspaziergang im Rahmen der Erstellung des Innenentwicklungskonzeptes kam aus der Mitte der teilnehmenden Bürgerschaft der dringende Wunsch nach einer Geschwindigkeitsreduzierung insbesondere im Bereich der Kapellenstraße südlich der Kreisstraße. Die Straße verfügt über keinen Gehweg, Fußgänger – vor allem Schülerinnen und Schüler – teilen sich die Fahrbahn mit dem motorisierten Verkehr. Zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen für den Bereich der Kapellenstraße und den Teilbereich der Nordholzer Straße rund um den Spielplatz und die Bushaltestelle in der Ortsmitte eine Tempo-30-Zone festzusetzen. Eigentlich erlaubt der kurvige Straßenverlauf für den vernünftigen Autofahrer keine hohen Durchfahrtsgeschwindigkeiten. Mit der Geschwindigkeitsreduzierung soll ein klarer Bereich definiert werden, in dem eine erhöhte Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme von allen Verkehrsteilnehmern eingefordert wird.
Erschließung Baugrundstücke in der Nordholzer Straße
Auf dem Grundstück „Nordholzer Straße 39“ in Meßhofen können nun Baugrundstücke für eine Einzelhausbebauung entwickelt werden – das Landratsamt hat eine grundsätzliche Genehmigung erteilt. Der Gemeinderat hat über die Details für die Erschließung der Fläche diskutiert. Vorgesehen ist eine einfache Erschließungsstraße ohne Wendeplatte mit einer beidseitigen Bebauung mit je 3 Einfamilienhäusern, den Einbau von Zisternen zur Rückhaltung und Drosselung des Niederschlagswassers. Das gemeindliche Bauamt wird die weitere Planung vorantreiben und die Erschließung im kommenden Jahr vorbereiten.
Widmung Teilstück Alleeweg
Der Alleeweg in Roggenburg ist in großen Teilen im Privatbesitz und auch nicht für die öffentliche Nutzung gewidmet. Damit die Bioenergie Hofmayer GmbH eine öffentliche Zufahrt zu Ihrer geplanten Wärmezentrale im Osten von Roggenburg erhält, hat der Gemeinderat – mit Zustimmung des Grundstückseigentümers - ein rund 90 Meter langes Teilstück im Süden des Alleeweges beginnend von der Einmündung an der Staatsstraße 2019 als öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet. Mit der Widmung übernimmt die Gemeinde Roggenburg in diesem Bereich die Straßenbaulast und die Verkehrssicherungspflicht.
Im nichtöffentlichen Teil hat der Gemeinderat die Erschließungsplanung für das in Schießen vorgesehene Baugebiet „Bollentenne West“ an das Büro KlingConsult, Krumbach, als wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Ferner wurden Grundstücksangelegenheiten und Fragen rund um die Breitbanderschließung im Gemeindeteil Schießen diskutiert, sowie die Auftragsvergabe für Schutzausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren genehmigt.