Aus der Sitzung vom 10.02.2026
Einbeziehungssatzungen
Bauvorhaben im Bereich der Weiherstraße in Biberach und am Wolfsberg in Unteregg benötigen für eine Umsetzung jeweils eine vereinfachte Bauleitplanung in Form von Einbeziehungssatzungen. Der Gemeinderat hat die Satzungsentwürfe in seiner Sitzung am 9. Dezember 2025 beschlossen und das Architekturbüro beauftragt, die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Aus diesen Reihen sind zu beiden Vorhaben zahlreiche Rückmeldungen eingegangen, die Architekt Gerhard Glogger im Gemeinderat vorgestellt und bewertet hat. In zahlreichen Einzelbeschlüssen wurden die Stellungnahmen abgewogen und teilweise redaktionelle Änderungen in den Einbeziehungssatzungen vorgenommen. Beide Satzungen werden nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten.
Baugesuche
In der Sitzung standen zwei Baugesuche zur Beratung und Beschlussfassung an:
Dem Bauantrag zum Anbau und Aufstockung des bestehenden Gebäudes Flurstraße 13 konnte der Gemeinderat keine Genehmigung erteilen. Der Bauwerber plant das zweigeschossige Gebäude aufzustocken und durch einen Flachdach-Anbau über drei Stockwerke zu erweitern. Das Vorhaben widerspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes, die beantragten Befreiungen konnte der Gemeinderat nur teilweise erteilen. Das Gebäude liegt an einem Hochpunkt der Straße, mit der Aufstockung und dem Anbau werden die Grundsätze des Bebauungsplanes bei Weitem überschritten, in dieser Dimension konnte der Gemeinderat dem Vorhaben nicht zustimmen.
Das Gebäude „Stoffenrieder Straße 25“ soll um eine weitere Wohneinheit erweitert werden – für diese Nutzungsänderung wurde das gemeindliche Einverständnis einstimmig erteilt.
Grundwasserschonende Landbewirtschaftung
Die Gemeinde Roggenburg hat 2018 in Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern ein neues Konzept für die Ausgleichszahlungen für landwirtschaftliche Flächen in den gemeindlichen Wasserschutzgebieten (Schutzzone II) erarbeitet und mit den Bewirtschaftern freiwillige Vereinbarungen abgeschlossen. Grundlage für die Entschädigung sind die bei Bodenproben gemessenen Stickstoffwerte. Die Verwaltung informierte über die Ergebnisse der Bodenproben. Die durchschnittlichen Ergebnisse des Nitrat-Stickstoffgehaltes (Nmin) liegen in diesem Jahr im Wasserschutzgebiet Schießen bei 22,60 kg/ha (Vorjahr: 29,65 kg/ha), im Wasserschutzgebiet in Roggenburg bei 31,00 kg/ha (Vorjahr 71,88 kg/ha) und im Wasserschutzgebiet Biberach bei 53,64 kg/ha (Vorjahr 74,27 kg/ha). Die Höchstgrenze beträgt jeweils 70,0 Nmin kg/ha. Der Gemeinderat hat die Informationen zur Kenntnis genommen. Die Werte liegen deutlich unter den Ergebnissen aus dem Vorjahr. In diesem Jahr wurden Entschädigungen in Höhe von 9795,89 € ausgezahlt. Die Kosten der Bodenuntersuchungen liegen bei 2.800 €.
Kindergartenbeiträge
Die Kindergartenbeiträge sollen mindestens 20 % der laufenden Betriebskosten abdecken. Da dies durch die steigenden Kosten nicht mehr gegeben ist, erfolgt zum neuen Kindergartenjahr eine Anhebung der Elternbeiträge. Neben den Kirchenverwaltungen Biberach und Schießen muss auch der Gemeinderat dem gemeinsam vereinbarten Ergebnis zustimmen.
Ab dem 01.09.2026 sind folgende Beiträge zu erheben:
Buchungszeit | Krippenkind (u3-Kind) | Kindergartenkind (ü3-Kind) |
3 – 4 Stunden | 254,00 € / Monat | 174,00 € / Monat |
4 – 5 Stunden | 270,00 € / Monat | 190,00 € / Monat |
5 – 6 Stunden | 286,00 € / Monat | 206,00 € / Monat |
6 – 7 Stunden | 302,00 € / Monat | 222,00 € / Monat |
7 – 8 Stunden | 318,00 € / Monat | 238,00 € / Monat |
8 – 9 Stunden | 334,00 € / Monat | 254,00 € / Monat |
9 – 10 Stunden | 350,00 € / Monat | 270,00 € / Monat |
|
|
|
zzgl. | Spiele- und Getränkegeld 8,00 € / Monat | |
|
|
|
Geschwisterrabatt | 1. Kind: 100 % Kindergartenbeitrag 2. Kind: 75 % Kindergartenbeitrag ab 3. Kind: 50 % Kindergartenbeitrag | |
Im nichtöffentlichen Teil hat der Gemeinderat Grundstücksangelegenheiten beraten.

