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Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz

Worum geht's?

Sie wollen als Verein oder Firma eine öffentliche Veranstaltung durchführen, bei der unter anderem alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.

Was wird benötigt?

  • Es müssen z.B. Angaben zum Veranstalter, Ort, Zeitraum, Art der Veranstaltung angegeben werden.
  • Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erzeugt. Dieses muss vollständig ausgefüllt ausgedruckt und unterschrieben bei der Gemeinde Roggenburg, Zimmer 2, eingereicht werden.
  • Bitte legen Sie uns ebenfalls Werbematerial (Flyer, Plakate oder Vorankündigungen der Veranstaltung) vor sowie gegebenenfalls eine kurze Info zum vorgesehenen Ablauf.
  • Um Rückfragen zu vermeiden bitte immer prüfen, ob insbesondere der gewünschte Zeitraum (Datum + Uhrzeit für Beginn und Ende) und die zum Verkauf angebotenen Getränke korrekt eingetragen sind.
  • Bei „Musikalischen Darbietungen" bitte den Namen der Musikkapelle/n, der Band, des DJ usw. angeben.

Fristen?

Der Antrag ist vollständig ausgefüllt spätestens 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung per Email an info@roggenburg.de zu senden bzw. bei der Gemeinde Roggenburg abzugeben.

Bei großen, mehrtägigen Veranstaltungen sollte der Antrag frühzeitig, spätestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde Roggenburg vorliegen, da die Gemeinde weitere Stellen im Genehmigungsverfahren beteiligen muss.

Was passiert mit dem Antrag?

Die Gemeinde Roggenburg entscheidet über den Antrag unter Beteiligung von Polizei und Jugendamt sowie ggfs. weiterer Fachbehörden.

Nach Abschluss des Antragsverfahrens erhalten Sie einen Bescheid über die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes evtl. auch einen weiteren Bescheid mit Auflagen nach dem Landesstraf-und Verordnungsgesetz (LStVG), die einen sicheren Ablauf der Veranstaltung sicherstellen sollen.

Was kostet die Gestattung?

Die Gebühr beträgt mindestens 30 €, abhängig von Ihrer Veranstaltung. Diese Gebühr wird Ihnen mit Erstellung des Gestattungsbescheids in Rechnung gestellt.

Infos

In unserem „RATHAUS DIGITAL" finden Sie auch eine „Checkliste für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen mit Gaststättenbetrieb (GastG § 12) im Sinne eines aktiven Jugendschutzes".

Wir bitten Sie, diese durchzulesen, ggf. auszudrucken und zu beachten, da diese für Ihre Planung der Veranstaltung wichtig ist.

Ansprechpartner:

Angela Kriener

Hier geht es weiter zum PDF-Formular