Auskunftssperre

Worum geht's?

Der Gesetzgeber erlaubt die Weitergabe von personenbezogenen Daten für Auskunftszwecke an Dritte.

Er gibt Ihnen aber auch die Möglichkeit, dieser Weitergabe zu widersprechen. Die Weitergabe von Daten an Auskunftssuchende im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft umfasst jedoch lediglich den Familiennamen, den Vornamen sowie die Anschrift. Diese Angaben stehen meist auch im Telefonbuch.

In besonderen Fällen kann eine vollständige Auskunftssperre beantragt werden:

  • Auskunftssperre nach Art. 31 Meldegesetz (MeldeG): Sie können eine vollständige Auskunftssperre über Ihre gespeicherten Daten im Melderegister beantragen, sofern Sie hierfür entsprechende Gründe nachweisen können (z.B. Gefahr für Leib und Leben).

Was wird benötigt?

Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift eingegeben werden. Der Antrag ist zwingend zu begründen!

Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erzeugt. Dieses muss ausgedruckt und unterschrieben bei der Gemeinde Roggenburg, Bürgerbüro, Zimmer 2, eingereicht werden. Entsprechende Unterlagen, die die Notwendigkeit der kompletten Auskunftssperre begründen, sind unbedingt mitzubringen.

Was kostet der Eintrag einer Auskunftssperre?

Der Eintrag einer Auskunftssperre ist kostenlos.

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