Antragsformalitäten - Erweiterte Führungzeugnisse

Logo der Gemeinde Roggenburg

Beantragung von erweiterten Führungszeugnissen von Ehrenamtlichen/Personen, die Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe wahrnehmen – Erneuerung wg. Ablauf von 5 Jahren.

2015 wurde § 72a SGB VIII grundlegend reformiert um den Änderungen im Bundeskinderschutzgesetz gerecht zu werden. Daraus ergaben sich auch modifizierte Grundlagen für Ehrenamtliche/Personen, welche Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe – auch in den Vereinen - wahrnehmen. Diese Regelungen verfolgen das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen. Nach § 72a Abs. 4 SGB VIII müssen daher Neben- und Ehrenamtliche jeden Alters, die bei freien Trägern (Verbänden, Vereinen und Organisationen) Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. 

Das erweiterte Führungszeugnis soll sich als Element eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzeptes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen etablieren. Hierbei geht es nicht um einen „Generalverdacht“ gegenüber den in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen, deren Engagement essentiell für die Kinder- und Jugendhilfe und daher nicht hoch genug zu schätzen ist. Vielmehr soll es als Anstoß zu einem neuen Verständnis von präventivem Kinderschutz und zur Entwicklung eines allgemein akzeptierten und durch geeignete sonstige Maßnahmen flankierten Präventionskonzeptes verstanden werden. Allein durch die Einsichtnahme in ein Führungszeugnis kann keineswegs ein vollumfänglicher Schutz des Kindeswohls gewährleistet werden. 

Der Fachbereich Jugend und Familie im Landkreis Neu-Ulm hatte daher mit allen bekannten Vereinen, Verbänden und Organisationen, welche Jugendarbeit betreiben, bereits anno 2015 die erforderlichen Vereinbarungen abgeschlossen, auf deren Basis die Selbstverpflichtung zur Einholung des erweiterten Führungszeugnisses für die Ehrenamtlichen basiert. 

Diese Einholung und „Kontrolle“ ist alle 5 Jahre aufzufrischen. Da das Gros unserer gemeindlichen Gruppierungen 2015 erstmals mit dem Thema konfrontiert wurde, müssten in 2025 nach und nach erneut die erweiterten Führungszeugnisse einzuholen sein um die „Kontrollen“ der seit damals bis heute durchgängig tätigen Ehrenamtlichen/Personen gem. der Selbstverpflichtung zu wiederholen. 

Wenn die Verantwortlichen inzwischen gewechselt haben, ist der Turnus natürlich nicht mehr für diese maßgeblich. Die damals abgeschlossene Vereinbarung ist auch dann noch gültig, wenn inzwischen der Vorstand/Verantwortliche des Vereins/ der Organisation ein anderer wäre. 

Laut Rücksprache mit dem zuständigen Kreisjugendpfleger im Landratsamt Neu-Ulm will dieser das Thema 2025 aufbereiten und bei Bedarf auch selbst nochmals auf die Vereine zugehen. Dennoch darf auch die Gemeinde an Sie appellieren das Thema jetzt und auch in Zukunft nicht aus den Augen zu verlieren.

 

Die benötigten Downloads finden Sie nachstehend:

Downloads