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Übergabeformular Eigentumswechsel

Worum geht's?

Sie haben ein Haus in Roggenburg gekauft bzw. verkauft?

Ihre Eltern haben Ihnen Wohneigentum überschrieben?

Wenn das Eigentum an Immobilien wechselt, gelten hinsichtlich der Verbrauchsgebühren (Wasser-, Kanal- und Müllgebühren) besondere satzungsrechtliche Bestimmungen, über die wir Sie informieren möchten:

  • Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung nicht unmittelbar über Veränderungen des Eigentums (Verkäufe, Überlassungen innerhalb der Familie u.ä.) informiert wird. In der Regel erhalten wir erst viel später darüber Kenntnis. Deshalb empfiehlt es sich, uns den Eigentumswechsel unverzüglich und direkt mitzuteilen.
  • Nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen der Gemeinde Roggenburg geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Eigentumswechsel folgenden Monat auf den neuen Eigentümer über.
  • Der in den privatrechtlich geschlossenen Kaufverträgen geregelte Zeitpunkt des Eigentumswechsels ist der Gemeinde Roggenburg regelmäßig nicht bekannt.
  • Um die zu veranlagenden Gebühren zeitgerecht abrechnen zu können, sollte umgehend nach Abschluss des Kaufvertrages die Gemeinde mit dem Übergabeformular über den Eigentumswechsel informieren.
  • Solange uns diese notwendigen Informationen nicht vorliegen, bleibt der bisherige Eigentümer für die Abgaben und Verbräuche weiterhin zahlungspflichtig.

Was wird benötigt?

Es öffnet sich ein PDF-Formular, welches Sie am Bildschirm ausfüllen können. Erfasst werden u.a. die Daten des alten & neuen Eigentümers, des Grundstücks und Angaben zum Wasserzähler.

Dieses Formular müssen Sie ausdrucken und unterschrieben bei uns einreichen.

Ansprechpartner:

Annette Istl

Hier geht es weiter zum PDF-FORMULAR